Den Starttermin Ihres Rechtsschutz-Abos können Sie beim Abschluss selbst wählen. Möglich ist ein Datum zwischen «morgen» und einem halben Jahr in der Zukunft. Nach dem Abschluss können Sie Ihre Versicherungspolice jederzeit in «Mein Rechtsschutz» einsehen und herunterladen. Ab dem gewählten Datum läuft Ihr Versicherungsvertrag. Für versicherte Rechtsfälle gilt grundsätzlich eine Wartefrist von 90 Tagen. Es gibt jedoch verschiedene wichtige Ausnahmen, bei denen Sie bereits ab Versicherungsbeginn geschützt sind. Wenn Sie bereits bei einer anderen Rechtsschutzversicherung versichert sind und nahtlos zu JUSTIS wechseln, entfällt die Wartefrist. Voraussetzung ist, dass für das betreffende Risiko beim bisherigen Versicherer ebenfalls Versicherungsschutz bestand und der Wechsel ohne Unterbruch erfolgt. Sie können JUSTIS bereits bis zu sechs Monate im Voraus abschliessen und den Versicherungsbeginn passend zum Ende Ihrer bisherigen Rechtsschutzversicherung wählen. Auch in verschiedenen anderen Situationen besteht keine Wartefrist, beispielsweise bei bestimmten Streitigkeiten mit Versicherungen, bei der Verteidigung in Straf- und Verwaltungsverfahren, bei Schadenersatzansprüchen sowie bei Streitigkeiten aus einem Vertrag, den Sie erst während der Wartefrist abgeschlossen haben. Die vollständigen Regelungen und alle Ausnahmen finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Artikel 7.Wechseln Sie von einer anderen Rechtsschutzversicherung zu JUSTIS?
Weitere Ausnahmen von der Wartefrist