Häufig gestellte Fragen

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Wann beginnt das Rechtsschutz-Abo?

Den Starttermin Ihres Rechtsschutz-Abos (Versicherungsbeginn) können Sie beim Abschluss selber wählen. Sie können dabei ein Datum auswählen zwischen «morgen» und einem halben Jahr. Auf «Mein JUSTIS» können Sie direkt nach dem Abschluss Ihre Versicherungspolice jederzeit einsehen und herunterladen.

Ab diesem gewünschten Datum sind Sie bei uns versichert. Bitte beachten Sie, dass bei uns nur für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen eine Wartefrist von 90 Tagen gilt. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Artikel 7. Dort ist auch beschrieben, wann die Wartefrist wegfällt, beispielsweise beim Wechsel von einer anderen Versicherung zu uns. Reine Rechtsauskünfte sind von dieser Wartefrist nicht betroffen.