Nein. Ihr Rechtsfall ist gedeckt, wenn er während der Vertragsdauer und nach Ablauf einer eventuellen Wartefrist eintritt und Sie uns den Fall vor Versicherungsende melden. Allerdings lassen wir Sie nicht einfach im Regen stehen. Unsere Anwält:innen und Jurist:innen geben Ihnen so oder so eine Groborientierung über die rechtliche Situation in Form einer Rechtsauskunft nach schweizerischem Recht und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf. Und dies auch, wenn Ihr Rechtsfall nicht versichert ist.