Verkehr: Parkschaden - Schuld nicht klar
Wenn sich etwa zwei rückwärts ausparkierende Fahrzeuge berühren, steht die Haftung nicht allein aufgrund dieser Beschreibung fest. Sichern Sie die Stelle, tauschen Sie Personalien und Versicherungsangaben aus und halten Sie Schäden, Fahrzeugpositionen und mögliche Zeugen fest.
Füllen Sie möglichst ein europäisches Unfallprotokoll aus. Beschreiben Sie die Tatsachen und prüfen Sie Skizze und Angaben vor der Unterschrift. Unterschreiben Sie keine unzutreffende Darstellung; notieren Sie unterschiedliche Auffassungen. Das Protokoll entscheidet die rechtliche Haftung nicht selbst.
Benachrichtigen Sie die Polizei besonders bei Verletzten, Fahrerflucht, umstrittenem Hergang oder wenn eine zuverlässige Aufnahme nicht möglich ist. Ein Polizeieinsatz kann auch zu Abklärungen gegen beide Beteiligten führen; das ist kein Grund, eine notwendige Meldung zu unterlassen. Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Motorfahrzeugversicherung.