Das Europäische Unfallprotokoll hilft Ihnen, einen Verkehrsunfall unmittelbar vor Ort vollständig und für die beteiligten Versicherungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Es kann in der Schweiz und im Ausland verwendet werden. Aufbau und Nummerierung sind in den verschiedenen Sprachfassungen gleich.
Füllen Sie das Formular gemeinsam mit der Gegenpartei aus, ergänzen Sie eine Skizze und lassen Sie beide Personen unterschreiben. Die Unterschrift bestätigt die eingetragenen Tatsachen, ist aber kein Schuldeingeständnis. Das Formular ersetzt weder notwendige Sofortmassnahmen noch einen Polizeirapport oder die Schadenmeldung an Ihre Versicherung.
Hinweis zur PDF-Version: Das ursprüngliche Papierformular besteht aus einem Durchschreibesatz mit vier Blättern. Die hier angebotene PDF-Version enthält ein Formularblatt. Nach der gemeinsamen Unterschrift muss jede Partei eine gut lesbare Kopie oder ein vollständiges Foto des ausgefüllten Formulars erhalten. Die Hinweise im PDF zur Verteilung der Blätter 1 bis 4 beziehen sich auf den gedruckten Durchschreibesatz.
Rufen Sie die Polizei insbesondere, wenn Personen verletzt wurden, die Unfallstelle gefährlich ist, die Gegenpartei die Zusammenarbeit oder Unterschrift verweigert, Angaben fehlen, der Unfallhergang umstritten ist oder Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogeneinfluss vermutet wird. Bei einem Unfall im Ausland gelten zusätzlich die Vorschriften des Unfalllandes; dort kann ein Polizeirapport auch bei einem reinen Sachschaden erforderlich sein.
Nein. Mit der Unterschrift anerkennen Sie grundsätzlich nicht die rechtliche Verantwortung für den Unfall. Sie bestätigen jedoch, dass die eingetragenen und angekreuzten Tatsachen korrekt wiedergegeben sind. Unterschreiben Sie deshalb nicht, wenn wesentliche Angaben falsch oder unvollständig sind. Halten Sie unterschiedliche Darstellungen in den Bemerkungen fest und rufen Sie bei Uneinigkeit die Polizei.
Weitere Hinweise finden Sie beim Nationalen Versicherungsbüro Schweiz.
Wichtig: Diese Hinweise sind eine allgemeine Orientierung. Bei Verletzten, unklarer Haftung, erheblichen Schäden oder einem Unfall im Ausland sollten Sie umgehend fachliche Unterstützung beiziehen.
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