Tipps zur Selbsthilfe

Verkehr: Parkschaden verursacht - Schuldfrage geklärt

Wenn Sie beim Parkieren einen Schaden verursachen, halten Sie an, sichern Sie die Stelle und benachrichtigen Sie die geschädigte Person sofort mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse. Sie können den Halter beispielsweise im Geschäft ausrufen lassen. Ist eine sofortige Benachrichtigung nicht möglich, informieren Sie unverzüglich die Polizei und folgen Sie deren Anweisungen. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer allein genügt nicht.

Wer diese Pflichten verletzt, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Bei zusätzlichen Umständen können auch eine Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit oder ein Ausweisentzug in Betracht kommen. Das tritt nicht automatisch bei jedem kleinen Parkschaden ein.

Dokumentieren Sie den Hergang und die Schäden, wenn das sicher möglich ist, und melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Eigene Kollisionsschäden können durch eine Vollkasko gedeckt sein; prüfen Sie Police, Selbstbehalt und Ausschlüsse. Eine besondere Parkschadendeckung für unbekannte Verursacher ist damit nicht gleichzusetzen.