Arbeit: Freistellung
Bei einer Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf Ihre Arbeitsleistung; der Vertrag läuft weiter. Der vereinbarte Lohn bleibt grundsätzlich geschuldet. Treue- und Geheimhaltungspflichten gelten weiterhin; eine konkurrierende Tätigkeit ist nicht einfach erlaubt.
Regeln Sie möglichst schriftlich Dauer, Lohn, Erreichbarkeit, Ferien und Überstunden sowie einen möglichen Stellenantritt während der Freistellung. Eine neue Tätigkeit ist nicht generell verboten, muss aber mit den verbleibenden Pflichten vereinbar sein. Je nach Umständen wird anderweitiger Verdienst auf den bisherigen Lohn angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wenn Sie früher aus dem Vertrag ausscheiden möchten, fragen Sie den Arbeitgeber nach einer schriftlichen Aufhebungsvereinbarung. Er kann zustimmen, muss aber nicht. Klären Sie vor der Unterschrift Enddatum, Schlussabrechnung und Versicherungsfolgen; eine frühere Auflösung kann Lohnansprüche und Leistungen der Arbeitslosenversicherung beeinflussen.