Freistellung

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Schwanger: Darf mir mein Arbeitgeber während der Probezeit kündigen?

Ich habe im September einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn Januar unterschrieben. Was ich nicht wusste: Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger. Darf mir mein Arbeitgeber wegen der Schwangerschaft während der Probezeit kündigen? Auch möchte ich nach dem Mutterschaftsurlaub mein 80 Prozent-Pensum auf 60 Prozent reduzieren. Könnte mir mein Arbeitgeber auch deswegen kündigen?

Antwort:

Der Arbeitgeber darf Ihnen während der Probezeit jederzeit kündigen, da Sie während dieser Zeit auch bei Schwangerschaft nicht geschützt sind. Er muss lediglich die Kündigungsfrist einhalten. In den meisten Fällen beträgt diese sieben Tage (Genaueres können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen). Das heisst konkret, wenn Ihre Probezeit drei Monate dauert und somit am 31. März beendet ist und Sie eine siebentägige Kündigungsfrist haben, müsste er die Kündigung spätestens am 24. März aussprechen (bei einer einmonatigen Kündigungsfrist wäre der letztmögliche Kündigungstermin in der Probezeit der 24. Januar).

Nach Ende der Probezeit kann Ihnen Ihr Arbeitgeber während der Schwangerschaft nicht mehr kündigen. Auch dann nicht, wenn Sie auf 60 Prozent reduzieren möchtest. Allerdings kann er Ihnen diesen Wunsch verwehren, da Sie gemäss Arbeitsvertrag zu einem 80 Prozent Pensum angestellt sind.

Gepostet am 7. Dezember 2016