Finanzen: Kosten Inkassofirma
Eine Inkassofirma darf nicht allein durch die Bezeichnung ihrer Kosten eine zusätzliche Zahlungspflicht schaffen. Prüfen Sie Grundforderung, Verzugszins, vertraglich wirksam vereinbarte Gebühren und gesonderte Inkassoposten. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Aufstellung und Begründung.
Zusätzlicher Verzugsschaden nach Art. 106 OR ist nicht pauschal immer ausgeschlossen: Ein über den Verzugszins hinausgehender Schaden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen müssen nachgewiesen sein. Pauschale Inkassozuschläge sind damit nicht automatisch geschuldet. Lassen Sie zweifelhafte Posten prüfen.
Bestreiten Sie unbegründete Zusatzkosten schriftlich, ohne eine berechtigte Grundforderung zu ignorieren. Bezeichnen Sie bei Teilzahlung klar, welche Forderung Sie bezahlen. Bei einem Zahlungsbefehl müssen Sie die zehntägige Rechtsvorschlagsfrist zusätzlich beachten.