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Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Brauchen Jugendliche für Ferienjobs Zustimmung der Eltern?

Unser 15-jähriger Sohn Noah ist leidenschaftlicher Biker. Kürzlich wollte er schon wieder ein neues Rad, aber wir fanden, dass er sich noch eine Weile mit seinem alten Bike zufrieden geben soll. Noah hat dann in seinen Ferien ohne unser Wissen kleine Ferienjobs angenommen; er half im Dorfladen aus und bei einem Nachbarn, der schon etwas älter ist, kümmerte er sich um den Garten. Danach ist er ins Velogeschäft marschiert – und hat das Mountainbike mit seinem eigenen Geld gekauft. Als er uns das Fahrrad vorführte, waren wir ziemlich baff. Einerseits imponiert uns die Eigeninitiative unseres Sohnes, andererseits ist er minderjährig, und wir fragen uns, ob für Kaufvertrag und Ferienjobs nicht unsere Zustimmung nötig gewesen wäre. Könnten Sie uns über die rechtliche Situation aufklären?

Für Ferienjobs benötigen Minderjährige die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung ihrer Eltern. Bei der ausdrücklichen Zustimmung akzeptieren die Eltern den Arbeitseinsatz schriftlich oder mündlich; bei der stillschweigenden Zustimmung haben sie vom Ferienjob Kenntnis genommen und diesen kommentarlos gutgeheissen. Da Ihr Sohn es versäumt hat, Ihr Einverständnis einzuholen, ist der Kaufvertrag für das neue Bike ungültig. Noah kann in diesem Fall nicht frei über den Lohn verfügen. Hätten Sie den Ferienjobs jedoch zugestimmt, wäre der Kaufvertrag gültig. Vertraglich verpflichtet wäre aber nur Ihr Sohn.

Jobben die Kinder mit Einwilligung der Eltern, sind sie voll handlungs- und prozessfähig. Weigert sich zum Beispiel ein Arbeitgeber, den Lohn ihres Sohnes zu bezahlen, kann Noah selber vor das Arbeitsgericht ziehen, obwohl er minderjährig ist. Das Arbeitsrecht sieht übrigens vor, dass Jugendliche weder für gefährliche Arbeiten noch Jobs in Bars oder Discos angestellt werden dürfen.

Minderjährige Jugendliche können über ihr Taschengeld und den selbstverdienten Lohn frei entscheiden; es sei denn, sie haben mit den Eltern vereinbart, einen Teil des Lohnes in die gemeinsame Haushaltskasse einzubezahlen. In diesem Fall steht ihnen nur der Restbetrag zur freien Verfügung.

Gepostet am 7. Dezember 2016