Finanzen: Privatkonkurs
Sind Sie überschuldet, können Sie Privatkonkurs anmelden, wenn:
- Sie nachweislich überschuldet sind
- keine Schuldenbereinigung mit den Gläubigern möglich ist
- Sie die Kosten des Konkursverfahrens von ca. CHF 3'000 bis CHF 5'000 bezahlen können.
Vorteile:
- Lohnpfändungen werden aufgehoben
- Schulden müssen nicht mehr verzinst werden
- Sie können bei einer erneuten Betreibung Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens erheben
Nachteile:
- Gläubiger, die einen Verlustschein erhalten haben, können Sie damit Jahre oder Jahrzehnte später (z.B. wenn Sie geerbt haben) betreiben
- Der Privatkonkurs wird öffentlich gemacht, d.h. Sie können Ihre finanziellen Schwierigkeiten nicht geheim halten
- Sie sind nicht mehr kreditwürdig