Gesundheit: Recht sich begleiten zu lassen
Sie können sich bei Behandlungsgesprächen grundsätzlich durch eine von Ihnen gewünschte Vertrauensperson unterstützen lassen. Sie entscheiden, wem Informationen gegeben werden dürfen; Begleitung allein verleiht keine Vertretungsmacht. Organisieren Sie dies möglichst vor dem Termin. Medizinische Gründe, Sicherheit und übliche Besuchsregeln können Grenzen setzen.
Bei medizinischen Gutachten für Sozialversicherungen gelten andere Regeln als bei Behandlung. Es besteht grundsätzlich kein allgemeiner Anspruch auf die Teilnahme einer Begleitperson an der Untersuchung. Fragen Sie bei begründetem Unterstützungsbedarf vorher nach und lassen Sie eine Ablehnung prüfen; dies bedeutet kein pauschales Verbot jeder Unterstützung oder notwendiger Verständigungshilfe.