Arbeit: Überprüfen ob Kündigung korrekt und rechtmässig
Bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen bestehen nach der Probezeit gesetzliche Sperrfristen für bestimmte Kündigungen durch den Arbeitgeber, etwa bei unverschuldeter Krankheit oder Unfall, während der Schwangerschaft und nach der Geburt sowie bei bestimmten Dienstpflichten (Art. 336c OR). Die Voraussetzungen und die Dauer hängen vom jeweiligen Grund ab. Bei Krankheit oder Unfall beträgt der Schutz höchstens 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage im zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr.
Eine während einer anwendbaren Sperrfrist erklärte Kündigung ist nichtig. Beginnt die geschützte Arbeitsverhinderung erst während der laufenden Kündigungsfrist, kann sie diese unterbrechen und das Vertragsende verschieben. Nicht immer wird die gesamte mögliche Sperrfrist angehängt.
Ferien sind keine gesetzliche Sperrfrist. Eine dem Arbeitgeber bekannte Ferienabwesenheit kann aber den Zeitpunkt beeinflussen, an dem eine Kündigung als zugestellt gilt. Sperrfristen gelten nicht generell bei eigener Kündigung, einer einvernehmlichen Auflösung oder während der Probezeit.
Melden Sie uns Ihr Anliegen möglichst rasch, damit wir auch Fristen für eine allfällige Anfechtung prüfen können.