Korrektheit der Kündigung

Zuletzt aktualisiert am 1. September 2021

Kind krank – dürfen die Eltern von der Arbeit fern bleiben?

Hat das Kind Fieber und kann nicht zur Schule oder in die KiTa, dürfen berufstätige Eltern zur Pflege der Kinder zuhause bleiben. Wie viele Tage sind jedoch zulässig? Und was sollten Eltern beachten?

Für die Pflege eines kranken Kindes stehen für die Betreuung maximal 3 Tage zur Verfügung während deren der Arbeitgeber freigeben und den Lohn fortzahlen muss, so besagt es das Gesetz (Art. 36 Abs. 3 ArG). 

Der Freistellungsanspruch beträgt bis zu drei Arbeitstage und gilt pro Krankheitsfall und Kind. Da Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber für die Krankheit Ihres Kindes beweispflichtig sind, müssen Sie dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis vorlegen. Zudem gilt er nur für die Betreuung von eigenen Kindern bis zu 15 Jahren. Ist das Kind älter als 15, so geht das Schweizer Recht davon aus, dass es alt genug ist, um beispielsweise bei einer Grippe alleine zuhause zu bleiben. 

Wichtig ist, während den drei Tagen eine Betreuung für ihr Kind zu organisieren, sollte die Krankheit länger dauern. Besagter Artikel schützt allerdings nicht vor einer Kündigung. 

ABER wichtig zu wissen:

Seit 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber einen 14 wöchigen Betreuungsurlaub für schwerkranke Kinder mit Anspruch auf Entschädigung (Taggelder, 80% des Durschnittlohnes) geschaffen. Die Eltern können die 14 Wochen frei unter sich aufteilen. Nehmen die Eltern den Urlaub gleichzeitig, werden für den gleichen Tag zwei Taggelder ausbezahlt (eines für jeden Elternteil). Der Urlaub kann am Stück oder tageweise innerhalb einer Rahmenfrist von 180 Tagen bezogen werden (Art. 329i OR). Die Anmeldung für die Betreuungsentschädigung muss durch Ihren Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen während sechs Monaten (gerechnet ab dem ersten bezogenen Taggeld) nicht kündigen und Ihre Ferien dürfen aufgrund der Abwesenheit nicht gekürzt werden. 

Unser Tipp:

Ist das Kind häufig krank, lohnt es sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Zudem macht es Sinn, sich bei Kinderkrankheiten mit dem Partner abzutauschen, so dass beide Elternteile nicht zu viele Arbeitsabsenzen anhäufen.

Gepostet am 28. April 2017