Arbeit: Nicht zufrieden mit Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig, klar und wohlwollend sein. Wohlwollen bedeutet nicht, dass unzutreffend positive Aussagen geschuldet sind. Erhebliche negative Tatsachen dürfen erwähnt werden; unbedeutende Einzelereignisse sollen das Gesamtbild nicht verfälschen.
Besprechen Sie unzutreffende oder fehlende Angaben zuerst mit Ihrem Arbeitgeber. Schlagen Sie konkrete Änderungen vor und begründen Sie diese, zum Beispiel mit Zwischenzeugnissen, Leistungsbeurteilungen oder schriftlichem Lob. Der Arbeitgeber muss seine Beurteilung ebenfalls sachlich begründen können.
Unser Tipp: Verlangen Sie von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis, insbesondere vor einem Vorgesetztenwechsel. Nach rund 1,5 Jahren kann dies eine praktische Orientierung sein: Eine gewisse Beschäftigungsdauer erleichtert eine aussagekräftige Beurteilung. Dies ist keine gesetzliche Wartefrist. Sie können ein Zwischenzeugnis jederzeit verlangen, auch früher.