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Artikel 8 - Beginn, Zahlung und Beendigung Ihres Versicherungsvertrags

1. Beginn und Zahlung

Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.

 

2. Zahlungsverzug

Sie tragen die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an uns bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels.

Erklärung: Wenn Sie ein anderes Zahlungsmittel angeben möchten oder es Änderungen bei Ihrem Zahlungsmittel gibt, müssen Sie Ihre Angaben online unter Mein JUSTIS ändern.

 

Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht bis am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode bezahlt ist, werden Sie von uns informiert und wir räumen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen innert Frist treten wir von der Versicherung zurück und diese wird auf den Zeitpunkt des Fristablaufs aufgelöst.

 

3. Kündigung

Das Versicherungsabonnement kann von Ihnen bis 6 Tage und von uns bis 30 Tage vor Ende der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden. Die Versicherungsdeckung erlischt und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht.

Erklärung: Kündigen Sie ganz einfach unter Mein JUSTIS.

Beispiele: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar kündigen.

 

4. Beendigung bei Wegzug ins Ausland

Verlegen Sie Ihr Domizil ins Ausland, teilen Sie uns dies umgehend mit. Die Versicherung  erlischt am Tag des Domizilwechsels und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht.

Erklärung: Melden Sie uns Ihren Wegzug ins Ausland unter Mein JUSTIS.