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Artikel 4 - In welchen Rechtsbereichen sind Sie für welche Risiken versichert?

1. Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Hausangestellten bis zu einem Gesamtstreitwert von maximal CHF 300'000.

Ausgeschlossen sind Streitigkeiten, deren Gesamtstreitwert CHF 300'000 übersteigt, auch wenn die versicherte Person oder die Gegenpartei nur einen Teil der Forderung geltend macht.

 

2. Konsumentenverträge und übrige Verträge

Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind.

Erklärung: Durch Konsumentenverträge und weitere obligationenrechtliche Verträge vereinbaren die Parteien in der Regel eine Dienstleistung oder Ware gegen Entgelt.

Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Partnervermittlungen, Reiseveranstaltern, Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing von Haushaltsgeräten, Leasing von Unterhaltungselektronik, Leasing, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs.

 

3. Internetrecht

  1. Streitigkeiten rund um einen Online-Kauf von Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind
  2. Einfordern von Schadenersatz, wenn Sie Opfer eines Computer- oder Internetdelikts (Datendiebstahl, Datenbeschädigung, Datenbetrug im Internet) wurden. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren
  3. Bei Identitätsdiebstahl (missbräuchliche Nutzung persönlicher Daten, inklusive Bank- und Kreditkartendaten) haben Sie Anspruch auf Rechtsauskunft
  4. Verteidigung bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung. Die Deckungssumme ist beschränkt auf CHF 10‘000.

Beispiel zu 3d: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.

 

4. Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht.

Erklärung: Unter Versicherungen sind sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gemeint.

 

5. Patientenrecht

Auseinandersetzungen mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

6. Sachenrecht

Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.

Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten und Grundlasten, die im Grundbuch eingetragen sind.

Beispiele: Bewegliche Sachen sind Möbelstücke, Fahrzeuge, Computer etc.

 

7. Mietrecht

Streitigkeiten aus Mietvertrag mit dem

  • Vermieter
    • Ihres Privatdomizils
    • Ihrer Garagen- und Abstellplätze
    • Ihres Familiengartens
    • Ihrer Ferienunterkunft für eine Maximalmietdauer von 6 Monaten
  • Mieter eines Zimmers in Ihrem Privatdomizil, bei einer Minimalmietdauer von einem Monat

Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.

 

8. Bauarbeiten am Privatdomizil

Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine amtliche Bewilligung erforderlich ist.

Beispiele: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens

 

9. Stockwerkeigentum am Privatdomizil

Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.

 

10. Nachbarrecht am Privatdomizil

Streitigkeiten als Eigentümer Ihres Privatdomizils mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.

Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.

Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.

 

11. Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen

Verteidigung in Straf- und Verwaltungsverfahren sowie in Administrativverfahren auf Verwarnung oder Entzug des Führerausweises, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird. 

Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil 

  1. eine Notwehr- oder Notstandsituation bestand oder eine Berufspflicht vorlag
  2. Sie freigesprochen wurden
  3. Das Verfahren eingestellt und keine Entschädigung an den Strafkläger oder einen Dritten bezahlt wurde

Ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund.

Beispiel: Vor dem Verlassen Ihrer Wohnung vergessen Sie, eine Herdplatte auszuschalten. Es kommt zu einem Küchenbrand und Sie werden der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst beschuldigt.

Beispiel: Sie geraten mit Ihrem Auto auf Glatteis und rutschen in ein geparktes Fahrzeug. Gegen Sie werden ein Strafverfahren wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und ein Administrativverfahren auf Entzug des Führerausweises eingeleitet.

 

12. Schadenersatz

Streitigkeiten über ausservertragliche Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen

  • gegen den Verursacher einer Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung
  • oder nach Verkehrsunfall, Diebstahl oder Beschädigung des versicherten Fahrzeugs

Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

13. Opferhilfe

Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

14. Steuerrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit

  • Ihrer Steuerveranlagung, nachdem Ihre Einsprache durch eine schweizerische Steuerverwaltung abgewiesen wurde.

    Ausgeschlossen sind

    1. Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung
    2. Verfahren betreffend Nach- und Strafsteuern sowie Erlass rechtskräftig veranlagter Steuern
       
  • der Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge

Erklärung: Das Erheben einer Einsprache gegen die Steuerfestsetzung ist einfach und das Einspracheverfahren in der Regel kostenlos. Hier haben Sie bei uns einzig Anspruch auf eine Rechtsauskunft. Weist die Steuerbehörde aber Ihre Einsprache ab und ist ein weiteres Vorgehen nicht aussichtslos, unterstützen wir Sie im Rechtsmittelverfahren gegen den Einspracheentscheid und übernehmen gegebenenfalls die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei der Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge haben Sie volle Deckung (auch im Einspracheverfahren).

 

15. Selbständiger Nebenerwerb

Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Ertrag CHF 10'000 nicht übersteigt.

Die maximale Deckungssumme beträgt CHF 10’000 pro Grundereignis.

 

16. Rechtsauskunft in zusätzlichen Rechtsgebieten

Auch in nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten geben die CAP Anwälte und Juristen Ihnen eine Groborientierung über die rechtliche Situation nach schweizerischem Recht und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.