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Artikel 16 - Wenn vertragliche Pflichten verletzt werden

Verletzen Sie oder eine andere versicherte Person schuldhaft vertragliche Pflichten, kann die CAP ihre Leistungen kürzen oder ablehnen.

Erklärung: Schuldhaft bedeutet, dass Sie die vertraglichen Pflichten hätten einhalten können, sich aber darüber hinweggesetzt haben.