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Artikel 12 - Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.  
  2. Für Streitigkeiten gegen JUSTIS oder die CAP gilt ausschliesslich der schweizerische Gerichtsstand am Sitz bzw. Wohnsitz einer Partei. Hat die versicherte Person keinen schweizerischen Wohnsitz, gilt Zürich als Gerichtsstand.