Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen: Versichert ist der Versicherungsnehmer alleine; also die Person, die mit uns den Versicherungsvertrag abschliesst. Versichert sind Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben. Beispiele: Ihre Hausangestellte fällt bei der Fensterreinigung von der Leiter. Die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier setzen wir uns für Ihre Hausangestellte ein, damit sie zu ihrem Recht kommt.1. Einzelperson
2. Haushalt