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Artikel 8 - Beginn, Zahlung und Kündigung Ihres Versicherungsvertrags

1. Beginn und Zahlung

Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.

 

2. Zahlungsverzug

Sie tragen die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an uns bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels.

Erklärung: Wenn Sie ein anderes Zahlungsmittel angeben möchten oder es Änderungen bei Ihrem Zahlungsmittel gibt, müssen Sie Ihre Angaben online unter Mein JUSTIS ändern.

 

Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht werden kann, werden Sie von uns per E-Mail informiert und wir räumen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen nach Ablauf dieser Frist, gilt die Versicherung als automatisch aufgehoben.

 

3. Kündigung

Sie können das Versicherungsabonnement monatlich 6 Tage vor Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsdeckung erlischt. Es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht und Sie können keinen Rechtsfall mehr anmelden.

Erklärung: Kündigen Sie ganz einfach unter Mein JUSTIS.

 

Beispiele: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar kündigen.