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Artikel 3 - Welche Leistungen sind versichert?

1. Sie erhalten folgende Rechtsdienstleistungen:

  • Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Interessenwahrung durch die internen Anwälte und Juristen der CAP
  • Mustervorlagen (Verträge, Schreiben usw.) nach schweizerischem Recht unter www.justis.ch/musterdokumente
  • Erklärung von Schreiben schweizerischer Anwälte, Gerichte, Ämter oder Versicherungen

 

2. Wir übernehmen folgende Kosten:

Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:

Maximale Deckungssumme pro Grundereignis innerhalb der Schweiz CHF 500'000
Maximale Deckungssumme pro Grundereignis ausserhalb der Schweiz CHF 150'000
Ortsübliche Kosten eines externen Anwaltes
Kosten für Expertisen, die auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der CAP erstellt worden sind

 

Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)
Kosten eines nach anerkannten Regeln durchgeführten Mediationsverfahrens (aussergerichtliche Konfliktlösung)
Ihre Reisekosten zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordneten Augenscheinen, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis
Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis
Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung
Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Diese Leistungen erbringen wir vorschussweise und Sie erstatten sie uns innerhalb von 6 Monaten zurück

 

3. Inkasso nach rechtskräftigem Urteil

Einforderung der dem Versicherten zugesprochenen Entschädigungen bis zum Vorliegen eines provisorischen oder definitiven Pfändungsverlustscheines oder einer Konkursandrohung.

Ausgeschlossen ist das Vorgehen gegen Schuldner, gegen welche Verlustscheine ausgestellt wurden oder deren Überschuldung aus dem Betreibungsregister oder anderen amtlichen Akten ersichtlich ist.

 

4. Mehrere Rechtsfälle

Bei mehreren Rechtsfällen, die mit dem gleichen Grundereignis (siehe Artikel 7 Ziffer 3) zusammenhängen, steht die maximale Deckungssumme für Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen nur einmal zur Verfügung.

 

5. Zugesprochene Parteientschädigungen

Parteientschädigungen zu Ihren Gunsten sowie Rückerstattungen von Kostenvorschüssen fallen uns bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistungen zu.

 

6. Mehrere Betroffene

Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.

 

7. Leistungsausschlüsse

Nicht versichert sind:

  1. Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Leistungsträger (Staat, Versicherung usw.) verpflichtet ist, insbesondere vorprozessuale Anwaltskosten zu Lasten des Haftpflichtigen
  2. Verfahren vor Verfassungsgerichten sowie vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen