JUSTIS Rechtsschutz Plus

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Artikel 4 - In welchen Rechtsbereichen sind Sie für welche Risiken versichert? JUSTIS Rechtsschutz Plus

1. Arbeitsrecht

Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitgebern aus Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis bis zu einem Gesamtstreitwert von maximal CHF 300'000.- (ausgeschlossen sind Streitigkeiten, deren Gesamtstreitwert CHF 300'000.- übersteigt, auch wenn die versicherte Person oder die Gegenpartei nur einen Teil der Forderung geltend macht).

Vertragliche Streitigkeiten mit Hausangestellten aus Arbeitsvertrag.

 

2. Gleichstellungsrecht

Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Gleichstellungsgesetz.

 

3. Konsumentenverträge und übrige Verträge

  1. Vertragliche Streitigkeiten mit Betrieben oder freiberuflich Tätigen aus Konsumentenvertrag
  2. Vertragliche Streitigkeiten mit Privatpersonen aus Vertrag für den üblichen Verbrauch

Erklärung: Durch Konsumentenverträge vereinbaren die Parteien in der Regel eine Dienstleistung oder Ware gegen Entgelt.

Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs.

 

4. Internetrecht

  1. Streitigkeiten rund um einen Online-Kauf von Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind
  2. Streitigkeiten betreffend Schadenersatz, wenn Sie Opfer eines Computer- oder Internetdelikts (Daten- oder Identitätsdiebstahl, Datenbeschädigung, Datenbetrug im Internet) wurden. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren
  3. Verteidigung bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung. Die Versicherungssumme ist beschränkt auf CHF 10'000

Beispiel zu 4c: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.

 

5. Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht.

Erklärung: Unter Versicherungen sind sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gemeint.

 

6. Patientenrecht

Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

7. Sachenrecht

Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.

Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten.

Beispiele: Bewegliche Sachen sind Möbelstücke, Fahrzeuge, Computer etc.

 

8. Mietrecht

Streitigkeiten aus Mietvertrag mit dem

  • Vermieter
    • Ihres Privatdomizils
    • Ihrer Garagen- und Abstellplätze
    • Ihres Familiengartens
    • Ihrer Ferienunterkunft für eine Maximalmietdauer von 6 Monaten
  • Mieter oder Untermieter eines Zimmers in Ihrem Privatdomizil, bei einer Minimalmietdauer von einem Monat (maximal 1 Mietvertrag)

Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.

 

9. Bauarbeiten am Privatdomizil

Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine Baubewilligung oder Meldepflicht erforderlich ist.

Beispiele: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens

 

10. Stockwerkeigentum am Privatdomizil

Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.

 

11. Nachbarrecht am Privatdomizil

Streitigkeiten als Eigentümer Ihres Privatdomizils mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.

Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.

Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.

 

12. Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen

Verteidigung in Straf- und Verwaltungsverfahren sowie in Administrativverfahren auf Verwarnung oder Entzug des Führerausweises, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird.

Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil

  1. eine Notwehr- oder Notstandsituation bestand oder eine Berufspflicht vorlag
  2. Sie vollumfänglich freigesprochen wurden
  3. das Verfahren vollumfänglich eingestellt und keine Entschädigung an den Strafkläger oder einen Dritten bezahlt wurde

Ausgeschlossen ist die Nichtanhandnahme, die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderter Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund.

Beispiel: Vor dem Verlassen Ihrer Wohnung vergessen Sie, eine Herdplatte auszuschalten. Es kommt zu einem Küchenbrand und Sie werden der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst beschuldigt.

Beispiel: Sie geraten mit Ihrem Auto auf Glatteis und rutschen in ein geparktes Fahrzeug. Gegen Sie werden ein Strafverfahren wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und ein Administrativverfahren auf Entzug des Führerausweises eingeleitet.

 

13. Schadenersatz

Streitigkeiten über Schadenersatzansprüche und Genugtuungsforderungen, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen

  • gegen den Verursacher einer Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung
  • oder nach Verkehrsunfall, Diebstahl oder Beschädigung des versicherten Fahrzeugs

Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

14. Opferhilfe

Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz.

 

15. Steuerrecht

Streitigkeiten über

  • Ihre Steuerveranlagung, nachdem Ihre Einsprache durch eine schweizerische Steuerverwaltung abgewiesen wurde.
    Ausgeschlossen sind
    1. Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung
    2. Verfahren betreffend Nach- und Strafsteuern sowie Erlass rechtskräftig veranlagter Steuern
  • die Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge

Erklärung: Das Erheben einer Einsprache gegen die Steuerfestsetzung ist einfach und das Einspracheverfahren in der Regel kostenlos. Hier haben Sie bei uns einzig Anspruch auf eine Rechtsauskunft. Weist die Steuerbehörde aber Ihre Einsprache ab und ist ein weiteres Vorgehen nicht aussichtslos, unterstützen wir Sie im Rechtsmittelverfahren gegen den Einspracheentscheid und übernehmen gegebenenfalls die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei der Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge haben Sie volle Deckung (auch im Einspracheverfahren).

 

16. Selbständiger Nebenerwerb

Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Umsatz CHF 10'000 nicht übersteigt.

Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 10'000 pro Grundereignis.

Beispiel: Sie verkaufen nebenbei selbstgemachte Produkte online und erzielen damit einen Jahresumsatz von CHF 8’000. Dieser Nebenerwerb ist vom Rechtsschutz gedeckt. Übersteigt der Jahresumsatz CHF 10'000, gilt die Tätigkeit nicht mehr als Nebenerwerb im Sinne dieser Police – für diesen Bereich ist eine separate Absicherung erforderlich.

Hinweis: Massgebend ist der Umsatz pro Jahr, nicht der Gewinn.

 

17. Telefonische Rechtsauskunft in zusätzlichen Rechtsgebieten

Auch in nicht versicherten Rechtsgebieten sowie wenn (noch) keine versicherte Streitigkeit vorliegt, gewährt die CAP Ihnen eine telefonische Rechtsauskunft mit einer kurzen Einschätzung zur rechtlichen Situation sowie den weiteren Vorgehensmöglichkeiten nach schweizerischem Recht.

So funktioniert die telefonische Rechtsauskunft
Melden Sie sich einfach über unsere Website an und schildern Sie Ihr Anliegen.
Wir teilen Ihre Frage einer passenden Rechtsexpertin oder einem passenden Rechtsexperten zu. Diese Person ruft Sie so schnell wie möglich zurück – in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
So erhalten Sie unkompliziert eine persönliche und kompetente Einschätzung zu Ihrer rechtlichen Frage.

 

Zusätzliche Rechtsgebiete bei JUSTIS Rechtsschutz Plus

Die nachfolgenden Rechtsbereiche sind ausschliesslich im Rahmen von JUSTIS Rechtsschutz Plus versichert. Sie erweitern die Grunddeckung um weitere spezialisierte Rechtsgebiete.

Die maximale Versicherungssumme beträgt für diese zusätzlichen Rechtsgebiete jeweils CHF 10'000 pro Grundereignis.

Für Cyber Risk besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für alle übrigen nachfolgenden Rechtsgebiete gilt der Versicherungsschutz ausschliesslich für Streitigkeiten nach schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in der Schweiz.

 

18. Cyber Risk

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber-Risiken.

Beispiele: Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl oder unbefugte Nutzung digitaler Inhalte.

 

19. Schulrecht

Streitigkeiten mit Schulbehörden.

Beispiele:

Sie sind mit der Zuteilung Ihres Kindes in eine bestimmte Schule, Klasse oder Schulstufe nicht einverstanden und möchten den Entscheid der Schulbehörde anfechten.

Die zuständige Schulbehörde lehnt die Kostenübernahme eines Schultransports für Ihr Kind ab, obwohl Sie diesen als notwendig erachten.

 

20. Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Streitigkeiten mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Beispiel: Die KESB befindet, dass Sie mit ihrem jugendlichen Kind überfordert sind, und ordnet einen Beistand an.

 

21. Tierrecht

Streitigkeiten mit Behörden im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren und dem Tierhalteverbot.

 

22. Datenschutzrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz.

Beispiel: Ihre Daten werden nicht gemäss Schweizer Datenschutzgesetz verarbeitet.

 

23. Immaterialgüterrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht oder Markenrecht.

 

24. Vereinsrecht

Nicht-vertragliche Streitigkeiten aus Vereinsrecht.

Beispiel: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mitgliedschaftsrechten oder Vereinsbeschlüssen