Hinweis: Die vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten für JUSTIS Rechtsschutz Plus. Die Bedingungen für die Grunddeckung finden Sie unter JUSTIS Rechtsschutz.
Produktvariante: JUSTIS Rechtsschutz Plus enthält sämtliche Deckungen und Leistungen von JUSTIS Rechtsschutz und erweitert den Schutz um zusätzliche Versicherungsdeckungen.
Dazu gehören unter anderem Cyber-Risiken, Schulrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB), Tierrecht, Datenschutzrecht sowie Immaterialgüterrecht.
Die detaillierten Deckungsumfänge ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen dieser Bedingungen.
Die CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) mit Sitz in Wallisellen ist Versicherer und Risikoträgerin dieser Rechtsschutzlösung.
Die CAP zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen. Sie ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz - profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, die für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Die CAP ist eine der grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes.
JUSTIS ist die innovative Plattform der CAP, auf der das JUSTIS Rechtsschutz-Abo online verwaltet wird. Über «Mein Rechtsschutz» erhalten Sie Zugang zu Ihrer Versicherung.
Unsere Rechtsschutzversicherung funktioniert als flexibles Abonnement. Sie bezahlen monatlich, können jederzeit auf das Ende der bezahlten Laufzeit kündigen und verwalten Ihren Versicherungsschutz einfach online.
Der JUSTIS Rechtsschutz kann entweder für Einzelpersonen oder für den ganzen Haushalt abgeschlossen werden. Zur Auswahl stehen der Privat- und Verkehrsrechtsschutz sowie die PLUS-Variante mit zusätzlichen Spezialdeckungen, beispielsweise für Cyber-Risiken, Schulrecht, Datenschutzrecht, Tierrecht oder KESB-Verfahren.
Besonders praktisch: Ihren Versicherungsschutz können Sie jederzeit selbstständig anpassen, beispielsweise beim Wechsel von der Einzel- zur Haushaltsdeckung oder vom Privat- und Verkehrsrechtsschutz zur PLUS-Variante.
Als erster rein digitaler Schweizer Rechtsschutz-Anbieter nutzen wir die Fortschritte der Digitalisierung vollumfänglich. Dabei legen wir grossen Wert auf eine verständliche Sprache und Nutzerfreundlichkeit. Dokumente, Korrespondenz, Mitteilungen, Policen und Rechnungen sind jederzeit auf «Mein Rechtsschutz» einsehbar. Das bedeutet: Der ganze Papierkram fällt weg und Sie sind auch nicht an irgendwelche Bürozeiten gebunden (Siehe Artikel 10).
Über neue Posteingänge informieren wir Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person über die uns bekannte Email-Adresse.
Wir möchten unsere Aufgabe für Sie bestmöglich erfüllen können. Deshalb erheben, bearbeiten und speichern wir Personendaten (Name, Adresse usw.), Antragsdaten (Antworten auf Antragsfragen usw.), Vertragsdaten (Vertragsdauer usw.), Inkassodaten (Prämieneingänge usw.) und Daten Ihres Rechtsfalles (Rechtsfallmeldungen usw.). Diese bewahren wir gesetzlich korrekt auf und behandeln sie mit grösster Sorgfalt.
Weitere Infos finden Sie unter FAQ - Häufig gestellte Fragen - Datenschutz
Wo immer in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) möglich, nutzen wir eine geschlechterneutrale Formulierung. Ansonsten verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form, es sind aber ausdrücklich beide Geschlechter gemeint.
Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können Sie der Ombudsstelle der Privatversicherung unterbreiten. Sie vermittelt zwischen den Parteien und hilft bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.
Mit dieser Checkliste finden Sie heraus, ob Ihr Rechtsproblem versichert ist und welche Leistungen wir erbringen:
Oder fragen Sie ganz einfach uns! Melden Sie uns Ihr Rechtsproblem in unserem praktischen Rechtsfallmelder.
Zusätzlich zu diesen AVB gilt das Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Versicherungsrechts.
Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen:
Versichert sind
Versichert sind
Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohnform ohne gemeinsamen Haushalt leben (z. B. Studierendenwohnheim, Alters- oder Asylheim, Wohngemeinschaft mit getrennten Mietverträgen), sind nicht mitversichert und benötigen eine eigene Versicherung.
Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben.
Beispiele: Ihre Hausangestellte fällt bei der Fensterreinigung von der Leiter. Die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier setzen wir uns für Ihre Hausangestellte ein, damit sie zu ihrem Recht kommt.
Als versicherte Person sind Sie in Ihrem Privatleben, in Ihrem Anstellungsverhältnis, in Ihrer Tätigkeit als Lenker, Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer von Motor- und Wasserfahrzeugen und zudem bei einem selbständigen Nebenerwerb bis zu einem jährlichen Umsatz von CHF 10'000 geschützt.
Führt eine andere Person ein auf Sie immatrikuliertes Fahrzeug oder fährt als Passagier mit, ist sie bei einem Unfall ebenfalls versichert (ausgeschlossen Luftfahrzeug).
Nicht geschützt sind Sie als Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer eines Luftfahrzeuges oder als Teilnehmer an Rennen, Wettfahrten und deren Trainings, sowie als selbständig erwerbende Person im Haupterwerb und im Nebenerwerb, wenn der jährliche Umsatz des Nebenerwerbs CHF 10'000 übersteigt.
Die maximale Versicherungssumme pro Grundereignis beträgt:
| Örtlicher Geltungsbereich | Betrag |
| Innerhalb der Schweiz | CHF 500'000 |
| Ausserhalb der Schweiz | CHF 150'000 |
Für einzelne versicherte Risiken gemäss Artikel 4 können tiefere Versicherungssummen gelten.
Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:
| Honorare eines Anwaltes | |
| Kosten von Gutachten, die von einem Gericht veranlasst werden | |
| Kosten von einem Gutachten, das nicht von einem Gericht veranlasst wird, sofern es im Einvernehmen mit der CAP beauftragt wurde, und nur um einen strittigen Sachverhalt abzuklären | |
| Gerichtskosten und Parteientschädigung, die dem Versicherten auferlegt werden | |
| Mediationskosten | |
| Ihre Kosten für notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland und für Übersetzungen in Streitigkeiten mit Auslandbezug | max. CHF 5’000 pro Grundereignis |
| Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist | max. CHF 5’000 pro Grundereignis |
| Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung in versicherten Rechtsgebieten, insbesondere bei Inkasso von zugesprochenen Forderungen und Entschädigungen nach rechtskräftigem Urteil in einem versicherten Fall | |
| Kautionen nach einem Unfall zur Vermeidung einer Untersuchungshaft | |
| Die CAP kann sich durch die Bezahlung eines Teils oder des ganzen Streitwerts von ihrer Leistungspflicht befreien |
Erklärung: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, dass wir Ihnen den strittigen Betrag (oder einen Teil davon) direkt auszahlen, anstatt den Rechtsstreit weiterzuführen. Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Verfahren für Sie belastend wäre oder wenn die voraussichtlichen Verfahrenskosten im Verhältnis zum strittigen Betrag unverhältnismässig hoch wären.
Mit der Auszahlung erhalten Sie rasch Klarheit und Planungssicherheit. Der Rechtsfall gilt damit als erledigt. Ein Anspruch auf eine solche Auszahlung besteht jedoch nicht; die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.
Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.
Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.
Nicht versicherte Leistungen:
Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitgebern aus Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis bis zu einem Gesamtstreitwert von maximal CHF 300'000.- (ausgeschlossen sind Streitigkeiten, deren Gesamtstreitwert CHF 300'000.- übersteigt, auch wenn die versicherte Person oder die Gegenpartei nur einen Teil der Forderung geltend macht).
Vertragliche Streitigkeiten mit Hausangestellten aus Arbeitsvertrag.
Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Gleichstellungsgesetz.
Erklärung: Durch Konsumentenverträge vereinbaren die Parteien in der Regel eine Dienstleistung oder Ware gegen Entgelt.
Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs.
Beispiel zu 4c: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.
Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht.
Erklärung: Unter Versicherungen sind sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gemeint.
Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.
Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten.
Beispiele: Bewegliche Sachen sind Möbelstücke, Fahrzeuge, Computer etc.
Streitigkeiten aus Mietvertrag mit dem
Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.
Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine Baubewilligung oder Meldepflicht erforderlich ist.
Beispiele: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens
Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.
Streitigkeiten als Eigentümer Ihres Privatdomizils mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.
Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.
Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.
Verteidigung in Straf- und Verwaltungsverfahren sowie in Administrativverfahren auf Verwarnung oder Entzug des Führerausweises, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird.
Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil
Ausgeschlossen ist die Nichtanhandnahme, die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderter Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund.
Beispiel: Vor dem Verlassen Ihrer Wohnung vergessen Sie, eine Herdplatte auszuschalten. Es kommt zu einem Küchenbrand und Sie werden der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst beschuldigt.
Beispiel: Sie geraten mit Ihrem Auto auf Glatteis und rutschen in ein geparktes Fahrzeug. Gegen Sie werden ein Strafverfahren wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und ein Administrativverfahren auf Entzug des Führerausweises eingeleitet.
Streitigkeiten über Schadenersatzansprüche und Genugtuungsforderungen, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen
Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz.
Streitigkeiten über
Erklärung: Das Erheben einer Einsprache gegen die Steuerfestsetzung ist einfach und das Einspracheverfahren in der Regel kostenlos. Hier haben Sie bei uns einzig Anspruch auf eine Rechtsauskunft. Weist die Steuerbehörde aber Ihre Einsprache ab und ist ein weiteres Vorgehen nicht aussichtslos, unterstützen wir Sie im Rechtsmittelverfahren gegen den Einspracheentscheid und übernehmen gegebenenfalls die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.
Bei der Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge haben Sie volle Deckung (auch im Einspracheverfahren).
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Umsatz CHF 10'000 nicht übersteigt.
Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 10'000 pro Grundereignis.
Beispiel: Sie verkaufen nebenbei selbstgemachte Produkte online und erzielen damit einen Jahresumsatz von CHF 8’000. Dieser Nebenerwerb ist vom Rechtsschutz gedeckt. Übersteigt der Jahresumsatz CHF 10'000, gilt die Tätigkeit nicht mehr als Nebenerwerb im Sinne dieser Police – für diesen Bereich ist eine separate Absicherung erforderlich.
Hinweis: Massgebend ist der Umsatz pro Jahr, nicht der Gewinn.
Auch in nicht versicherten Rechtsgebieten sowie wenn (noch) keine versicherte Streitigkeit vorliegt, gewährt die CAP Ihnen eine telefonische Rechtsauskunft mit einer kurzen Einschätzung zur rechtlichen Situation sowie den weiteren Vorgehensmöglichkeiten nach schweizerischem Recht.
So funktioniert die telefonische Rechtsauskunft
Melden Sie sich einfach über unsere Website an und schildern Sie Ihr Anliegen.
Wir teilen Ihre Frage einer passenden Rechtsexpertin oder einem passenden Rechtsexperten zu. Diese Person ruft Sie so schnell wie möglich zurück – in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
So erhalten Sie unkompliziert eine persönliche und kompetente Einschätzung zu Ihrer rechtlichen Frage.
Die nachfolgenden Rechtsbereiche sind ausschliesslich im Rahmen von JUSTIS Rechtsschutz Plus versichert. Sie erweitern die Grunddeckung um weitere spezialisierte Rechtsgebiete.
Die maximale Versicherungssumme beträgt für diese zusätzlichen Rechtsgebiete jeweils CHF 10'000 pro Grundereignis.
Für Cyber Risk besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für alle übrigen nachfolgenden Rechtsgebiete gilt der Versicherungsschutz ausschliesslich für Streitigkeiten nach schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in der Schweiz.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber-Risiken.
Beispiele: Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl oder unbefugte Nutzung digitaler Inhalte.
Streitigkeiten mit Schulbehörden.
Beispiele:
Sie sind mit der Zuteilung Ihres Kindes in eine bestimmte Schule, Klasse oder Schulstufe nicht einverstanden und möchten den Entscheid der Schulbehörde anfechten.
Die zuständige Schulbehörde lehnt die Kostenübernahme eines Schultransports für Ihr Kind ab, obwohl Sie diesen als notwendig erachten.
Streitigkeiten mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).
Beispiel: Die KESB befindet, dass Sie mit ihrem jugendlichen Kind überfordert sind, und ordnet einen Beistand an.
Streitigkeiten mit Behörden im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren und dem Tierhalteverbot.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz.
Beispiel: Ihre Daten werden nicht gemäss Schweizer Datenschutzgesetz verarbeitet.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht oder Markenrecht.
Nicht-vertragliche Streitigkeiten aus Vereinsrecht.
Beispiel: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mitgliedschaftsrechten oder Vereinsbeschlüssen
Die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohngemeinschaft leben oder gemeinsam in Studenten-, Alters- und Asylheimen sowie Wohnkommunen oder in ähnlichen Wohnformen leben sind nicht versichert.
Sie sind nicht versichert in Rechtsfällen die in Art. 4 nicht erwähnt sind.
Sie sind insbesondere auch nicht versichert bei Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang stehen mit:
Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Vorbehalten bleiben Einschränkungen bei den versicherten Risiken.
während der Vertragsdauer und nach Ablauf der Wartefrist eingetreten sind.
Die CAP gewährt keinen Rechtsschutz, wenn ein Schadenfall nach Vertragsende angemeldet wird.
Für alle versicherten Rechtsbereiche und Risiken beginnt die Versicherungsdeckung vom Vertragsbeginn an gerechnet nach Ablauf von 90 Tagen.
Diese Wartefrist entfällt:
Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.
Sie tragen die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an uns bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels.
Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht bis am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode bezahlt ist, werden Sie von uns informiert und wir räumen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen innert Frist treten wir von der Versicherung zurück und diese wird auf den Zeitpunkt des Fristablaufs aufgelöst.
Das Versicherungsabonnement kann von Ihnen bis 6 Tage und von uns bis 30 Tage vor Ende der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden. Die Versicherungsdeckung erlischt und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Beträgt die Rückprämie weniger als CHF 10.-, so verzichten die Vertragsparteien auf Rückerstattung.
Erklärung: Kündigen Sie ganz einfach unter «Mein Rechtsschutz».
Beispiele: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar kündigen.
Verlegen Sie Ihr Domizil ins Ausland, teilen Sie uns dies umgehend mit. Die Versicherung erlischt am Tag des Domizilwechsels und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht.
Als Versicherungsnehmer erhalten Sie automatisch beim Abschluss ein Login für «Mein Rechtsschutz». Wenn Sie als versicherte Person einen Rechtsfall anmelden möchten, müssen Sie ein Konto unter «Mein Rechtsschutz» einrichten.
Geben Sie Ihre Kontoinformation nicht an Dritte weiter. Sie sind alleine für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit Ihres Kontos und aller Aktivitäten, die auf oder über Ihr «Mein Rechtsschutz» Konto erfolgen, verantwortlich.
Damit wir Sie per Email und Mobiltelefon erreichen können, sind Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür verantwortlich, Ihre Kontaktdaten und Adresse unter «Mein Rechtsschutz» jederzeit aktuell zu halten.
Warum die digitale Kommunikation wichtig ist
JUSTIS ist ein vollständig digitaler Rechtsschutz. Die Kommunikation über «Mein Rechtsschutz» ermöglicht eine schnelle, sichere und nachvollziehbare Bearbeitung Ihres Rechtsfalls. Dokumente können jederzeit eingesehen, hochgeladen und bearbeitet werden, ohne Postwege oder Bürozeiten.
Damit wir Ihren Rechtsfall effizient bearbeiten können, sind Sie verpflichtet, die vorgesehenen digitalen Kommunikationswege zu nutzen. Werden Dokumente oder Mitteilungen trotz Möglichkeit wiederholt ausserhalb des Portals eingereicht oder wichtige Informationen nicht digital übermittelt, kann dies die Bearbeitung verzögern oder erschweren. In solchen Fällen kann die CAP ihre Leistungen gemäss Artikel 16 kürzen oder ablehnen.
Passen wir den Abo-Preis oder die AVB an, informieren wir Sie mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per Email oder SMS.
Sie, als Versicherungsnehmer, haben das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss bei uns spätestens am letzten Tag dieser 30-tägigen Frist eintreffen. Ohne Ihre Kündigung gelten die neuen Bedingungen als genehmigt.
Melden Sie uns unverzüglich jeden Rechtsfall über «Mein Rechtsschutz» an und laden Sie sämtliche dazugehörigen Dokumente hoch.
Bei Verletzung dieser Meldepflicht kann die CAP ihre Leistungen um den Betrag kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Anzeige gemindert haben würden, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie nach den Umständen an der Anzeigepflichtverletzung kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.
Senden Sie uns keine vertraulichen Unterlagen oder Informationen via Email oder Chat. Nur über «Mein Rechtsschutz» ist der Datenschutz voll gewährleistet.
Warum ist eine rasche Meldung wichtig?
In vielen Rechtsgebieten laufen kurze Fristen. Werden diese verpasst, können Ansprüche verloren gehen oder sich die Erfolgsaussichten verschlechtern. Wenn Sie uns frühzeitig informieren, können wir Sie rechtzeitig beraten, Beweise sichern und die richtige Strategie festlegen.
Gemeinsam vorgehen
Wir legen die notwendigen Schritte zur Wahrung Ihrer Interessen gemeinsam fest. Damit wir Sie wirksam vertreten können, erteilen Sie uns die erforderlichen Vollmachten.
Erklärung: Eine Vollmacht erlaubt uns z.B., bei Behörden oder Gegenparteien Auskünfte einzuholen und Sie offiziell zu vertreten.
Wichtige Schritte müssen Sie mit uns vorher abstimmen
Bitte sprechen Sie wichtige Schritte wie die Beauftragung eines Rechtsvertreters, die Einleitung eines Verfahrens, den Abschluss eines Vergleichs oder das Ergreifen eines Rechtsmittels vorgängig mit uns ab. Stellen Sie uns zudem alle relevanten Unterlagen zum Schadenfall zur Verfügung.
Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die CAP ihre Leistungen verweigern, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie nach den Umständen an der Verletzung dieser Obliegenheiten kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.
So machen Sie es richtig:
Melden Sie sich bei uns, bevor Sie etwas unterschreiben, klagen oder einen Anwalt beauftragen. So können wir Sie optimal unterstützen.
Andere Verfahren zuerst abwarten
Ist vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein anderes Verfahren (z.B. ein Muster- oder Strafverfahren) für den beabsichtigten Rechtsstreit von Bedeutung, erklären Sie sich bereit, dessen Ausgang abzuwarten.
Mediation als Chance
Schlagen wir eine Mediation vor, beteiligen Sie sich aktiv daran. Eine Mediation kann helfen, schneller und kostengünstiger eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Freie Anwaltswahl
Bei einer Interessenkollision oder wenn für ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ein Anwalt erforderlich ist, haben Sie das Recht, einen Anwalt frei zu wählen. Lehnt die CAP einen vorgeschlagenen Anwalt ab, können Sie drei weitere Anwälte aus verschiedenen Kanzleien vorschlagen; die CAP wählt einen davon aus. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen geeigneten Spezialisten.
Informationsaustausch
Damit wir Ihren Fall bearbeiten können, entbinden Sie Ihren Anwalt gegenüber der CAP vom Berufsgeheimnis, soweit dies zur Bearbeitung des Falls erforderlich ist.
Was bedeutet das für Sie?
Sind wir uns über die Erfolgsaussichten nicht einig, haben Sie das letzte Wort: Sie können eine neutrale Fachperson entscheiden lassen oder den Fall auf eigenes Risiko weiterziehen. Erweist sich Ihre Einschätzung als richtig, übernehmen wir die versicherten Kosten nachträglich.
Wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die CAP ihre Leistungen verweigern, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie nach den Umständen an der Verletzung dieser Obliegenheiten kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.
Die CAP gewährt keinen Versicherungsschutz, Schadenzahlungen oder sonstige Leistungen, soweit die CAP durch die Gewährung von Versicherungsschutz, durch die Schadenzahlung und/oder durch sonstige Leistungen Handels-, Wirtschafts- und/oder Finanzsanktionen, Sanktionsmassnahmen, Verboten oder Beschränkungen der UN, der EU, der USA, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und/oder anderen einschlägigen nationalen Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen ausgesetzt wäre.
Erklärung: Versicherungen unterliegen internationalen Sanktions- und Embargobestimmungen. Wenn eine Leistung gegen geltende Sanktionen der Schweiz oder anderer massgeblicher Staaten (z.B. UN, EU, USA oder Vereinigtes Königreich) verstossen würde, dürfen wir diese rechtlich nicht erbringen. Diese Bestimmung betrifft nur spezielle Konstellationen im internationalen Kontext und ist gesetzlich vorgeschrieben.