JUSTIS Versicherungsbedingungen Version 2026

Die CAP setzt auf Verständlichkeit

Wir wissen: Versicherungsbedingungen liest niemand gerne. Und doch ist das berühmte «Kleingedruckte» wichtig. Darum halten wir unsere AVB einfach und verständlich. Komplexe Rechtsbegriffe haben wir unterstrichen. Ein Klick und Sie finden die entsprechende Erläuterung dazu. Zusätzliche Erklärungen und Beispiele sind grün, Ausschlüsse in rot hervorgehoben.

Diana Pasquariello Schmid
Leiterin Produktmanagement/UWR

«Mit unserem Rechtsschutz-Abo bieten wir kompetente Beratung und rasche, effektive Lösungen für Rechtsfälle in Beruf und Freizeit.»

Einleitung

Hinweis: Die vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten für JUSTIS Rechtsschutz Plus. Die Bedingungen für die Grunddeckung finden Sie unter JUSTIS Rechtsschutz.

Produktvariante: JUSTIS Rechtsschutz Plus enthält sämtliche Deckungen und Leistungen von JUSTIS Rechtsschutz und erweitert den Schutz um zusätzliche Versicherungsdeckungen.

Dazu gehören unter anderem Cyber-Risiken, Schulrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB), Tierrecht, Datenschutzrecht sowie Immaterialgüterrecht.

Die detaillierten Deckungsumfänge ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen dieser Bedingungen.

Wichtige Informationen für Sie

Die CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) mit Sitz in Wallisellen ist Versicherer und Risikoträgerin dieser Rechtsschutzlösung.

Die CAP zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen. Sie ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz - profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, die für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Die CAP ist eine der grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes.

JUSTIS ist die innovative Plattform der CAP, auf der das JUSTIS Rechtsschutz-Abo online verwaltet wird. Über «Mein Rechtsschutz» erhalten Sie Zugang zu Ihrer Versicherung.

Unsere Rechtsschutzversicherung funktioniert als flexibles Abonnement. Sie bezahlen monatlich, können jederzeit auf das Ende der bezahlten Laufzeit kündigen und verwalten Ihren Versicherungsschutz einfach online.

Der JUSTIS Rechtsschutz kann entweder für Einzelpersonen oder für den ganzen Haushalt abgeschlossen werden. Zur Auswahl stehen der Privat- und Verkehrsrechtsschutz sowie die PLUS-Variante mit zusätzlichen Spezialdeckungen, beispielsweise für Cyber-Risiken, Schulrecht, Datenschutzrecht, Tierrecht oder KESB-Verfahren.

Besonders praktisch: Ihren Versicherungsschutz können Sie jederzeit selbstständig anpassen, beispielsweise beim Wechsel von der Einzel- zur Haushaltsdeckung oder vom Privat- und Verkehrsrechtsschutz zur PLUS-Variante.

Als erster rein digitaler Schweizer Rechtsschutz-Anbieter nutzen wir die Fortschritte der Digitalisierung vollumfänglich. Dabei legen wir grossen Wert auf eine verständliche Sprache und Nutzerfreundlichkeit. Dokumente, Korrespondenz, Mitteilungen, Policen und Rechnungen sind jederzeit auf «Mein Rechtsschutz» einsehbar. Das bedeutet: Der ganze Papierkram fällt weg und Sie sind auch nicht an irgendwelche Bürozeiten gebunden (Siehe Artikel 10).

Über neue Posteingänge informieren wir Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person über die uns bekannte Email-Adresse.

Wichtig: Sobald neue Mitteilungen von Ihnen oder der CAP auf «Mein Rechtsschutz» aufgeschaltet werden, gelten sie als rechtsgültig zugestellt.

Wir möchten unsere Aufgabe für Sie bestmöglich erfüllen können. Deshalb erheben, bearbeiten und speichern wir Personendaten (Name, Adresse usw.), Antragsdaten (Antworten auf Antragsfragen usw.), Vertragsdaten (Vertragsdauer usw.), Inkassodaten (Prämieneingänge usw.) und Daten Ihres Rechtsfalles (Rechtsfallmeldungen usw.). Diese bewahren wir gesetzlich korrekt auf und behandeln sie mit grösster Sorgfalt.

Weitere Infos finden Sie unter FAQ - Häufig gestellte Fragen - Datenschutz

Wo immer in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) möglich, nutzen wir eine geschlechterneutrale Formulierung. Ansonsten verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form, es sind aber ausdrücklich beide Geschlechter gemeint.

Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können Sie der Ombudsstelle der Privatversicherung unterbreiten. Sie vermittelt zwischen den Parteien und hilft bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.

Mit dieser Checkliste finden Sie heraus, ob Ihr Rechtsproblem versichert ist und welche Leistungen wir erbringen:

  1. Ist Ihre Rechtsfrage unter den versicherten Rechtsgebieten aufgelistet? (siehe Artikel 4 und 5)
  2. Hat sich Ihr Rechtsproblem während der Vertragsdauer mit uns zugetragen? (siehe Artikel 7)
  3. Welche Leistungen erbringen wir für Sie? (siehe Artikel 3)

Oder fragen Sie ganz einfach uns! Melden Sie uns Ihr Rechtsproblem in unserem praktischen Rechtsfallmelder.

Zusätzlich zu diesen AVB gilt das Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Versicherungsrechts.

Versicherte Personen

Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen:

 

1. Einzelperson

Versichert sind

  1. Der Versicherungsnehmer, also die Person, die mit uns den Versicherungsvertrag abschliesst.
  2. Hausangestellte für die Folgen eines Arbeitsunfalls während ihrer Hausarbeit

 

2. Haushalt

Versichert sind

  1. Der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben
  2. Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, die minderjährig oder in Ausbildung sind und für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt
  3. Die vorübergehend in Obhut einer versicherten Person stehenden Minderjährigen
  4. Hausangestellte für die Folgen eines Arbeitsunfalls während ihrer Hausarbeit

Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohnform ohne gemeinsamen Haushalt leben (z. B. Studierendenwohnheim, Alters- oder Asylheim, Wohngemeinschaft mit getrennten Mietverträgen), sind nicht mitversichert und benötigen eine eigene Versicherung.

Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben.

Beispiele: Ihre Hausangestellte fällt bei der Fensterreinigung von der Leiter. Die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier setzen wir uns für Ihre Hausangestellte ein, damit sie zu ihrem Recht kommt.

Als versicherte Person sind Sie in Ihrem Privatleben, in Ihrem Anstellungsverhältnis, in Ihrer Tätigkeit als Lenker, Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer von Motor- und Wasserfahrzeugen und zudem bei einem selbständigen Nebenerwerb bis zu einem jährlichen Umsatz von CHF 10'000 geschützt.

Führt eine andere Person ein auf Sie immatrikuliertes Fahrzeug oder fährt als Passagier mit, ist sie bei einem Unfall ebenfalls versichert (ausgeschlossen Luftfahrzeug).

Nicht geschützt sind Sie als Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer eines Luftfahrzeuges oder als Teilnehmer an Rennen, Wettfahrten und deren Trainings, sowie als selbständig erwerbende Person im Haupterwerb und im Nebenerwerb, wenn der jährliche Umsatz des Nebenerwerbs CHF 10'000 übersteigt.

Erklärung: Versichert sind Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit, Ihrem Wehr- oder Zivildienst, als Mitglied von Vereinen und Organisationen, als Tierhalter, Sportausübender, Mieter, Eigenheimbesitzer des Privatdomizils, Fussgänger, Velofahrer (auch E-Bike), Lenker und Halter von Privatfahrzeugen (auch Schiffe).

Versicherte Leistungen

1. Rechtsdienstleistungen der CAP

  • Telefonische Rechtsauskünfte und Interessenwahrung durch den Rechtsdienst der CAP
  • Mustervorlagen (Verträge, Schreiben usw.) nach schweizerischem Recht unter www.justis.ch/musterdokumente

 

2. Versicherungssummen

Die maximale Versicherungssumme pro Grundereignis beträgt:

Örtlicher Geltungsbereich Betrag
Innerhalb der Schweiz CHF 500'000
Ausserhalb der Schweiz CHF 150'000

Für einzelne versicherte Risiken gemäss Artikel 4 können tiefere Versicherungssummen gelten.

 

3. Kostenübernahme

Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:

Honorare eines Anwaltes
Kosten von Gutachten, die von einem Gericht veranlasst werden
Kosten von einem Gutachten, das nicht von einem Gericht veranlasst wird, sofern es im Einvernehmen mit der CAP beauftragt wurde, und nur um einen strittigen Sachverhalt abzuklären
Gerichtskosten und Parteientschädigung, die dem Versicherten auferlegt werden
Mediationskosten
Ihre Kosten für notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland und für Übersetzungen in Streitigkeiten mit Auslandbezug max. CHF 5’000 pro Grundereignis
Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist max. CHF 5’000 pro Grundereignis
Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung in versicherten Rechtsgebieten, insbesondere bei Inkasso von zugesprochenen Forderungen und Entschädigungen nach rechtskräftigem Urteil in einem versicherten Fall
Kautionen nach einem Unfall zur Vermeidung einer Untersuchungshaft
Die CAP kann sich durch die Bezahlung eines Teils oder des ganzen Streitwerts von ihrer Leistungspflicht befreien

Erklärung: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, dass wir Ihnen den strittigen Betrag (oder einen Teil davon) direkt auszahlen, anstatt den Rechtsstreit weiterzuführen. Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Verfahren für Sie belastend wäre oder wenn die voraussichtlichen Verfahrenskosten im Verhältnis zum strittigen Betrag unverhältnismässig hoch wären.

Mit der Auszahlung erhalten Sie rasch Klarheit und Planungssicherheit. Der Rechtsfall gilt damit als erledigt. Ein Anspruch auf eine solche Auszahlung besteht jedoch nicht; die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.

 

4. Mehrere Rechtsfälle und versicherte Personen

Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.

Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.

 

5. Musterprozess

Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.

 

6. Leistungsausschlüsse

Nicht versicherte Leistungen:

  1. Kosten für Blutanalysen und medizinische Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum.
  2. Inkassokosten mit Ausnahme der Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung.
  3. Inkassokosten und -Verfahren von Forderungen bei Schuldnern, bei denen aufgrund von Verlustscheinen oder hängigen Betreibungen die Forderung uneinbringlich erscheint
  4. Schadenersatz, Anwaltshonorare und Kosten, für die ein Dritter oder eine Versicherung haftet oder verpflichtet ist. Die erbrachten Leistungen der CAP zu Gunsten der versicherten Person, für die ein Dritter aus irgendeinem Grund haftet oder verpflichtet ist, sowie die Kautionen nach einem Unfall, erfolgen freiwillig als zinsloses Darlehen, das die versicherte Person zurückerstatten muss oder das die CAP verrechnen darf.

Versicherte Rechtsbereiche

1. Arbeitsrecht

Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitgebern aus Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis bis zu einem Gesamtstreitwert von maximal CHF 300'000.- (ausgeschlossen sind Streitigkeiten, deren Gesamtstreitwert CHF 300'000.- übersteigt, auch wenn die versicherte Person oder die Gegenpartei nur einen Teil der Forderung geltend macht).

Vertragliche Streitigkeiten mit Hausangestellten aus Arbeitsvertrag.

 

2. Gleichstellungsrecht

Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Gleichstellungsgesetz.

 

3. Konsumentenverträge und übrige Verträge

  1. Vertragliche Streitigkeiten mit Betrieben oder freiberuflich Tätigen aus Konsumentenvertrag
  2. Vertragliche Streitigkeiten mit Privatpersonen aus Vertrag für den üblichen Verbrauch

Erklärung: Durch Konsumentenverträge vereinbaren die Parteien in der Regel eine Dienstleistung oder Ware gegen Entgelt.

Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs.

 

4. Internetrecht

  1. Streitigkeiten rund um einen Online-Kauf von Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind
  2. Streitigkeiten betreffend Schadenersatz, wenn Sie Opfer eines Computer- oder Internetdelikts (Daten- oder Identitätsdiebstahl, Datenbeschädigung, Datenbetrug im Internet) wurden. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren
  3. Verteidigung bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung. Die Versicherungssumme ist beschränkt auf CHF 10'000

Beispiel zu 4c: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.

 

5. Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht.

Erklärung: Unter Versicherungen sind sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gemeint.

 

6. Patientenrecht

Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

7. Sachenrecht

Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.

Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten.

Beispiele: Bewegliche Sachen sind Möbelstücke, Fahrzeuge, Computer etc.

 

8. Mietrecht

Streitigkeiten aus Mietvertrag mit dem

  • Vermieter
    • Ihres Privatdomizils
    • Ihrer Garagen- und Abstellplätze
    • Ihres Familiengartens
    • Ihrer Ferienunterkunft für eine Maximalmietdauer von 6 Monaten
  • Mieter oder Untermieter eines Zimmers in Ihrem Privatdomizil, bei einer Minimalmietdauer von einem Monat (maximal 1 Mietvertrag)

Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.

 

9. Bauarbeiten am Privatdomizil

Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine Baubewilligung oder Meldepflicht erforderlich ist.

Beispiele: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens

 

10. Stockwerkeigentum am Privatdomizil

Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.

 

11. Nachbarrecht am Privatdomizil

Streitigkeiten als Eigentümer Ihres Privatdomizils mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.

Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.

Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.

 

12. Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen

Verteidigung in Straf- und Verwaltungsverfahren sowie in Administrativverfahren auf Verwarnung oder Entzug des Führerausweises, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird.

Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil

  1. eine Notwehr- oder Notstandsituation bestand oder eine Berufspflicht vorlag
  2. Sie vollumfänglich freigesprochen wurden
  3. das Verfahren vollumfänglich eingestellt und keine Entschädigung an den Strafkläger oder einen Dritten bezahlt wurde

Ausgeschlossen ist die Nichtanhandnahme, die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderter Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund.

Beispiel: Vor dem Verlassen Ihrer Wohnung vergessen Sie, eine Herdplatte auszuschalten. Es kommt zu einem Küchenbrand und Sie werden der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst beschuldigt.

Beispiel: Sie geraten mit Ihrem Auto auf Glatteis und rutschen in ein geparktes Fahrzeug. Gegen Sie werden ein Strafverfahren wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und ein Administrativverfahren auf Entzug des Führerausweises eingeleitet.

 

13. Schadenersatz

Streitigkeiten über Schadenersatzansprüche und Genugtuungsforderungen, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen

  • gegen den Verursacher einer Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung
  • oder nach Verkehrsunfall, Diebstahl oder Beschädigung des versicherten Fahrzeugs

Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

14. Opferhilfe

Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz.

 

15. Steuerrecht

Streitigkeiten über

  • Ihre Steuerveranlagung, nachdem Ihre Einsprache durch eine schweizerische Steuerverwaltung abgewiesen wurde.
    Ausgeschlossen sind
    1. Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung
    2. Verfahren betreffend Nach- und Strafsteuern sowie Erlass rechtskräftig veranlagter Steuern
  • die Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge

Erklärung: Das Erheben einer Einsprache gegen die Steuerfestsetzung ist einfach und das Einspracheverfahren in der Regel kostenlos. Hier haben Sie bei uns einzig Anspruch auf eine Rechtsauskunft. Weist die Steuerbehörde aber Ihre Einsprache ab und ist ein weiteres Vorgehen nicht aussichtslos, unterstützen wir Sie im Rechtsmittelverfahren gegen den Einspracheentscheid und übernehmen gegebenenfalls die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei der Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge haben Sie volle Deckung (auch im Einspracheverfahren).

 

16. Selbständiger Nebenerwerb

Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Umsatz CHF 10'000 nicht übersteigt.

Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 10'000 pro Grundereignis.

Beispiel: Sie verkaufen nebenbei selbstgemachte Produkte online und erzielen damit einen Jahresumsatz von CHF 8’000. Dieser Nebenerwerb ist vom Rechtsschutz gedeckt. Übersteigt der Jahresumsatz CHF 10'000, gilt die Tätigkeit nicht mehr als Nebenerwerb im Sinne dieser Police – für diesen Bereich ist eine separate Absicherung erforderlich.

Hinweis: Massgebend ist der Umsatz pro Jahr, nicht der Gewinn.

 

17. Telefonische Rechtsauskunft in zusätzlichen Rechtsgebieten

Auch in nicht versicherten Rechtsgebieten sowie wenn (noch) keine versicherte Streitigkeit vorliegt, gewährt die CAP Ihnen eine telefonische Rechtsauskunft mit einer kurzen Einschätzung zur rechtlichen Situation sowie den weiteren Vorgehensmöglichkeiten nach schweizerischem Recht.

So funktioniert die telefonische Rechtsauskunft
Melden Sie sich einfach über unsere Website an und schildern Sie Ihr Anliegen.
Wir teilen Ihre Frage einer passenden Rechtsexpertin oder einem passenden Rechtsexperten zu. Diese Person ruft Sie so schnell wie möglich zurück – in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
So erhalten Sie unkompliziert eine persönliche und kompetente Einschätzung zu Ihrer rechtlichen Frage.

 

Zusätzliche Rechtsgebiete bei JUSTIS Rechtsschutz Plus

Die nachfolgenden Rechtsbereiche sind ausschliesslich im Rahmen von JUSTIS Rechtsschutz Plus versichert. Sie erweitern die Grunddeckung um weitere spezialisierte Rechtsgebiete.

Die maximale Versicherungssumme beträgt für diese zusätzlichen Rechtsgebiete jeweils CHF 10'000 pro Grundereignis.

Für Cyber Risk besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für alle übrigen nachfolgenden Rechtsgebiete gilt der Versicherungsschutz ausschliesslich für Streitigkeiten nach schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in der Schweiz.

 

18. Cyber Risk

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber-Risiken.

Beispiele: Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl oder unbefugte Nutzung digitaler Inhalte.

 

19. Schulrecht

Streitigkeiten mit Schulbehörden.

Beispiele:

Sie sind mit der Zuteilung Ihres Kindes in eine bestimmte Schule, Klasse oder Schulstufe nicht einverstanden und möchten den Entscheid der Schulbehörde anfechten.

Die zuständige Schulbehörde lehnt die Kostenübernahme eines Schultransports für Ihr Kind ab, obwohl Sie diesen als notwendig erachten.

 

20. Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Streitigkeiten mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Beispiel: Die KESB befindet, dass Sie mit ihrem jugendlichen Kind überfordert sind, und ordnet einen Beistand an.

 

21. Tierrecht

Streitigkeiten mit Behörden im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren und dem Tierhalteverbot.

 

22. Datenschutzrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz.

Beispiel: Ihre Daten werden nicht gemäss Schweizer Datenschutzgesetz verarbeitet.

 

23. Immaterialgüterrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht oder Markenrecht.

 

24. Vereinsrecht

Nicht-vertragliche Streitigkeiten aus Vereinsrecht.

Beispiel: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mitgliedschaftsrechten oder Vereinsbeschlüssen

Die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohngemeinschaft leben oder gemeinsam in Studenten-, Alters- und Asylheimen sowie Wohnkommunen oder in ähnlichen Wohnformen leben sind nicht versichert.

Sie sind nicht versichert in Rechtsfällen die in Art. 4 nicht erwähnt sind.

Sie sind insbesondere auch nicht versichert bei Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang stehen mit:

  1. Forderungen, die an Sie abgetreten oder Schulden, die von Ihnen übernommen oder geerbt wurden
  2. Der Abwehr von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen
  3. Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
  4. Einem (Verwaltungsrats-) Mandatsverhältnis oder der Eigenschaft als Gesellschafter einer Unternehmung
  5. Einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit, ausser einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Umsatz CHF 10'000 nicht übersteigt (Artikel 4, Ziffer 16)
  6. Einer aktiven Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
  7. Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, nichtionisierenden Strahlungen, Kernspaltung und -fusion, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
  8. Personen, die durch dieselbe Police versichert sind und ehemaligen Ehe-, Konkubinats- oder Lebenspartnern (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
  9. Dem Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
  10. Der Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, An-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
  11. Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften, Kryptowährungen, Kunstgegenständen und Schmuck sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten
  12. Einer Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
  13. Dem Inkasso von Forderungen, ausser von zugesprochenen Forderungen und Entschädigungen nach rechtskräftigem Urteil in einem versicherten Fall
  14. Forderungen bei Schuldnern, bei welchem aufgrund von Verlustscheinen oder hängigen Betreibungen die Forderung uneinbringlich erscheint
  15. Dem Gesellschafts- oder Stiftungsrecht sowie aus dem einfachen Gesellschaftsvertrag
  16. Miteigentümern, Gesamteigentümern, Aktionären oder Genossenschaftern
  17. Immaterialgüterrechten (wie Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht), ausser bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung via Internet (Artikel 4, Ziffer 4c) und wenn Sie mit JUSTIS Rechtsschutz Plus versichert sind (Artikel 4, Ziffer 23)
  18. Sachverhalten, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
  19. Gebühren, Abgaben und Zollangelegenheiten
  20. Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass, zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war oder ein Fahrzeug lenkte, das nicht mit gültigen Kontrollschildern versehen war
  21. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 30 km/h, ausserorts ab 40 km/h, auf Autobahnen ab 50 km/h
  22. Der CAP und deren Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.
  23. Personen, die Ihnen in einem durch die CAP versicherten Rechtsfall Dienstleistungen erbringen oder erbracht haben
  24. Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen

Allgemeine Bestimmungen

Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Vorbehalten bleiben Einschränkungen bei den versicherten Risiken.

1. Versicherungsschutz besteht, wenn

  • Das Grundereignis (Artikel 7, Ziffer 3)
  • und das versicherte Risiko (Artikel 4)

während der Vertragsdauer und nach Ablauf der Wartefrist eingetreten sind.

Die CAP gewährt keinen Rechtsschutz, wenn ein Schadenfall nach Vertragsende angemeldet wird.

 

2. Wartefrist (Karenzfrist)

Für alle versicherten Rechtsbereiche und Risiken beginnt die Versicherungsdeckung vom Vertragsbeginn an gerechnet nach Ablauf von 90 Tagen.

Diese Wartefrist entfällt:

  1. bei Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht (Artikel 4, Ziffer 5)
  2. bei Verteidigung in Straf- und Verwaltungsverfahren (Artikel 4, Ziffer 12)
  3. bei Streitigkeiten über Schadenersatzansprüche und Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz (Artikel 4, Ziffer 13 und 14)
  4. für telefonische Rechtsauskünfte in zusätzlichen Rechtsgebieten (Artikel 4, Ziffer 17)
  5. bei Streitigkeiten aus einem Vertrag, welchen Sie während der Wartefrist abgeschlossen haben
  6. wenn Sie zeitlich nahtlos von einem anderen Rechtsschutzversicherer zu uns wechseln und der gemeldete Rechtsfall bei Ihrer vorhergehenden Rechtsschutzversicherung versichert gewesen wäre.

 

3. Ein Grundereignis ist

  1. Im Schadenersatz- und Opferhilferecht: Ereignis, das den Entschädigungsanspruch begründet
  2. Im Versicherungsrecht: Ereignis (Unfall, Krankheit, etc.) oder Folgeereignis (Rückfall), das Ihren Leistungsanspruch begründet
  3. Im Straf- und Verwaltungsstrafrecht: Zeitpunkt der vorgeworfenen erstmaligen Widerhandlung
  4. Im Steuerrecht: Der letzte Tag der Steuerperiode (Veranlagungsjahr)
  5. In den übrigen Fällen: Zeitpunkt der vorgeworfenen erstmaligen Rechts- oder Vertragsverletzung

1. Beginn und Zahlung

Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.

 

2. Zahlungsverzug

Sie tragen die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an uns bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels.

Erklärung: Wenn Sie ein anderes Zahlungsmittel angeben möchten oder es Änderungen bei Ihrem Zahlungsmittel gibt, müssen Sie Ihre Angaben online unter «Mein Rechtsschutz» ändern.

 

Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht bis am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode bezahlt ist, werden Sie von uns informiert und wir räumen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen innert Frist treten wir von der Versicherung zurück und diese wird auf den Zeitpunkt des Fristablaufs aufgelöst.

 

3. Kündigung

Das Versicherungsabonnement kann von Ihnen bis 6 Tage und von uns bis 30 Tage vor Ende der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden. Die Versicherungsdeckung erlischt und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Beträgt die Rückprämie weniger als CHF 10.-, so verzichten die Vertragsparteien auf Rückerstattung.

Erklärung: Kündigen Sie ganz einfach unter «Mein Rechtsschutz».

Beispiele: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar kündigen.

 

4. Beendigung bei Wegzug ins Ausland

Verlegen Sie Ihr Domizil ins Ausland, teilen Sie uns dies umgehend mit. Die Versicherung erlischt am Tag des Domizilwechsels und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht.

Erklärung: Melden Sie uns Ihren Wegzug ins Ausland unter «Mein Rechtsschutz».

Als Versicherungsnehmer erhalten Sie automatisch beim Abschluss ein Login für «Mein Rechtsschutz». Wenn Sie als versicherte Person einen Rechtsfall anmelden möchten, müssen Sie ein Konto unter «Mein Rechtsschutz» einrichten.

Geben Sie Ihre Kontoinformation nicht an Dritte weiter. Sie sind alleine für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit Ihres Kontos und aller Aktivitäten, die auf oder über Ihr «Mein Rechtsschutz» Konto erfolgen, verantwortlich.

Damit wir Sie per Email und Mobiltelefon erreichen können, sind Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür verantwortlich, Ihre Kontaktdaten und Adresse unter «Mein Rechtsschutz» jederzeit aktuell zu halten.

  1. Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person erhalten alle Dokumente, Korrespondenz und Mitteilungen digital über «Mein Rechtsschutz». Damit gelten sie als zugestellt. Sobald die Dokumente abrufbar sind, informieren wir Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person über die in «Mein Rechtsschutz» aktuell hinterlegte Email-Adresse.
  2. Dokumente, Korrespondenz und Mitteilungen an die CAP legen Sie oder die versicherte Person digital unter «Mein Rechtsschutz» ab. Damit gelten sie ebenfalls als zugestellt.

Warum die digitale Kommunikation wichtig ist
JUSTIS ist ein vollständig digitaler Rechtsschutz. Die Kommunikation über «Mein Rechtsschutz» ermöglicht eine schnelle, sichere und nachvollziehbare Bearbeitung Ihres Rechtsfalls. Dokumente können jederzeit eingesehen, hochgeladen und bearbeitet werden, ohne Postwege oder Bürozeiten.

Damit wir Ihren Rechtsfall effizient bearbeiten können, sind Sie verpflichtet, die vorgesehenen digitalen Kommunikationswege zu nutzen. Werden Dokumente oder Mitteilungen trotz Möglichkeit wiederholt ausserhalb des Portals eingereicht oder wichtige Informationen nicht digital übermittelt, kann dies die Bearbeitung verzögern oder erschweren. In solchen Fällen kann die CAP ihre Leistungen gemäss Artikel 16 kürzen oder ablehnen.

Passen wir den Abo-Preis oder die AVB an, informieren wir Sie mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per Email oder SMS.

Sie, als Versicherungsnehmer, haben das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss bei uns spätestens am letzten Tag dieser 30-tägigen Frist eintreffen. Ohne Ihre Kündigung gelten die neuen Bedingungen als genehmigt.

  1. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
  2. Für Streitigkeiten gegen die CAP gilt ausschliesslich der schweizerische Gerichtsstand am Sitz bzw. Wohnsitz einer Partei. Hat die versicherte Person keinen schweizerischen Wohnsitz, gilt Zürich als Gerichtsstand.

Wenn Sie Rechtshilfe benötigen

Melden Sie uns unverzüglich jeden Rechtsfall über «Mein Rechtsschutz» an und laden Sie sämtliche dazugehörigen Dokumente hoch.

Bei Verletzung dieser Meldepflicht kann die CAP ihre Leistungen um den Betrag kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Anzeige gemindert haben würden, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie nach den Umständen an der Anzeigepflichtverletzung kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.

Senden Sie uns keine vertraulichen Unterlagen oder Informationen via Email oder Chat. Nur über «Mein Rechtsschutz» ist der Datenschutz voll gewährleistet.

Warum ist eine rasche Meldung wichtig?
In vielen Rechtsgebieten laufen kurze Fristen. Werden diese verpasst, können Ansprüche verloren gehen oder sich die Erfolgsaussichten verschlechtern. Wenn Sie uns frühzeitig informieren, können wir Sie rechtzeitig beraten, Beweise sichern und die richtige Strategie festlegen.

Gemeinsam vorgehen
Wir legen die notwendigen Schritte zur Wahrung Ihrer Interessen gemeinsam fest. Damit wir Sie wirksam vertreten können, erteilen Sie uns die erforderlichen Vollmachten.

Erklärung: Eine Vollmacht erlaubt uns z.B., bei Behörden oder Gegenparteien Auskünfte einzuholen und Sie offiziell zu vertreten.

Wichtige Schritte müssen Sie mit uns vorher abstimmen
Bitte sprechen Sie wichtige Schritte wie die Beauftragung eines Rechtsvertreters, die Einleitung eines Verfahrens, den Abschluss eines Vergleichs oder das Ergreifen eines Rechtsmittels vorgängig mit uns ab. Stellen Sie uns zudem alle relevanten Unterlagen zum Schadenfall zur Verfügung.

Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die CAP ihre Leistungen verweigern, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie nach den Umständen an der Verletzung dieser Obliegenheiten kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.

So machen Sie es richtig:
Melden Sie sich bei uns, bevor Sie etwas unterschreiben, klagen oder einen Anwalt beauftragen. So können wir Sie optimal unterstützen.

Andere Verfahren zuerst abwarten
Ist vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein anderes Verfahren (z.B. ein Muster- oder Strafverfahren) für den beabsichtigten Rechtsstreit von Bedeutung, erklären Sie sich bereit, dessen Ausgang abzuwarten.

Mediation als Chance
Schlagen wir eine Mediation vor, beteiligen Sie sich aktiv daran. Eine Mediation kann helfen, schneller und kostengünstiger eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Freie Anwaltswahl
Bei einer Interessenkollision oder wenn für ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ein Anwalt erforderlich ist, haben Sie das Recht, einen Anwalt frei zu wählen. Lehnt die CAP einen vorgeschlagenen Anwalt ab, können Sie drei weitere Anwälte aus verschiedenen Kanzleien vorschlagen; die CAP wählt einen davon aus. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen geeigneten Spezialisten.

Informationsaustausch
Damit wir Ihren Fall bearbeiten können, entbinden Sie Ihren Anwalt gegenüber der CAP vom Berufsgeheimnis, soweit dies zur Bearbeitung des Falls erforderlich ist.

  1. Entstehen im Laufe der Fallbearbeitung Meinungsverschiedenheiten zur Vorgehensweise oder beurteilt die CAP gewisse rechtliche Schritte als aussichtslos, so teilen Sie ihr innerhalb von 30 Tagen ab Empfang der Mitteilung mit, ob Sie ein Schiedsverfahren einleiten wollen.
  2. Wünschen Sie ein Schiedsverfahren, bestimmt die CAP gemeinsam mit Ihnen einen Einzelschiedsrichter. Er urteilt in einem einfachen und formlosen Verfahren und auferlegt die Kosten der unterlegenen Partei. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.
  3. Es steht Ihnen frei, trotz Ablehnung der Leistungen ein Gerichtsverfahren auf eigene Kosten durchzuführen. Erzielen Sie dabei ein günstigeres Urteil als von der CAP oder dem Schiedsrichter vorausgesagt, so vergütet die CAP Ihnen die versicherten Kosten.

 

Was bedeutet das für Sie?
Sind wir uns über die Erfolgsaussichten nicht einig, haben Sie das letzte Wort: Sie können eine neutrale Fachperson entscheiden lassen oder den Fall auf eigenes Risiko weiterziehen. Erweist sich Ihre Einschätzung als richtig, übernehmen wir die versicherten Kosten nachträglich.

Wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die CAP ihre Leistungen verweigern, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie nach den Umständen an der Verletzung dieser Obliegenheiten kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.

Erklärung: Die vertraglichen Pflichten betreffen insbesondere die unverzügliche Meldung des Rechtsfalls (Art. 13) und wie Sie bei dessen Bearbeitung mitwirken (Art. 10 & 14).

Die CAP gewährt keinen Versicherungsschutz, Schadenzahlungen oder sonstige Leistungen, soweit die CAP durch die Gewährung von Versicherungsschutz, durch die Schadenzahlung und/oder durch sonstige Leistungen Handels-, Wirtschafts- und/oder Finanzsanktionen, Sanktionsmassnahmen, Verboten oder Beschränkungen der UN, der EU, der USA, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und/oder anderen einschlägigen nationalen Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen ausgesetzt wäre.

Erklärung: Versicherungen unterliegen internationalen Sanktions- und Embargobestimmungen. Wenn eine Leistung gegen geltende Sanktionen der Schweiz oder anderer massgeblicher Staaten (z.B. UN, EU, USA oder Vereinigtes Königreich) verstossen würde, dürfen wir diese rechtlich nicht erbringen. Diese Bestimmung betrifft nur spezielle Konstellationen im internationalen Kontext und ist gesetzlich vorgeschrieben.