JUSTIS Rechtsschutz Plus

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Artikel 17 - Sanktionen / Embargos

Die CAP gewährt keinen Versicherungsschutz, Schadenzahlungen oder sonstige Leistungen, soweit die CAP durch die Gewährung von Versicherungsschutz, durch die Schadenzahlung und/oder durch sonstige Leistungen Handels-, Wirtschafts- und/oder Finanzsanktionen, Sanktionsmassnahmen, Verboten oder Beschränkungen der UN, der EU, der USA, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und/oder anderen einschlägigen nationalen Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen ausgesetzt wäre.

Erklärung: Versicherungen unterliegen internationalen Sanktions- und Embargobestimmungen. Wenn eine Leistung gegen geltende Sanktionen der Schweiz oder anderer massgeblicher Staaten (z.B. UN, EU, USA oder Vereinigtes Königreich) verstossen würde, dürfen wir diese rechtlich nicht erbringen. Diese Bestimmung betrifft nur spezielle Konstellationen im internationalen Kontext und ist gesetzlich vorgeschrieben.