JUSTIS Rechtsschutz Plus

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Artikel 16 - Wenn vertragliche Pflichten verletzt werden

Wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die CAP ihre Leistungen verweigern, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie nach den Umständen an der Verletzung dieser Obliegenheiten kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.

Erklärung: Die vertraglichen Pflichten betreffen insbesondere die unverzügliche Meldung des Rechtsfalls (Art. 13) und wie Sie bei dessen Bearbeitung mitwirken (Art. 10 & 14).