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                              Artikel 5 - Deckungsausschlüsse - was ist nicht versichert?
                      Nicht versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
	- Forderungen, die an Sie abgetreten wurden
 
	- Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war
 
	- Abwehr von Schadenersatzansprüchen (dies ist die Pflicht Ihrer Haftpflichtversicherung)
 
	- Invaliditätsfällen, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
 
	- Aktiver Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
 
	- Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, Strahlung, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
 
	- Interessenkonflikten zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
 
	- Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
 
	- Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
 
	- Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten
 
	- Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
 
	- Der CAP, JUSTIS und deren Mitarbeitenden
 
	- Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen
 
	- Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für Ihren Fall tätig geworden sind