Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2025

Wenn Ihnen der Zigarettenrauch und Grillduft von Nachbars Balkon stinkt

Mit dem Frühling öffnen wir wieder Fenster und Balkontüren und lassen die milden Temperaturen und Vogelgezwitscher in die Wohnung. Unter Umständen kommt aber auch der Zigarettenrauch des auf dem Balkon unter uns rauchenden Nachbarn mit rein. Während ersteres ja äusserst angenehm ist, erfreut letzteres einige Nachbarn eher weniger. Lässt sich gegen Geruchsimmissionen, wie sie juristisch genannt werden, etwas machen?

Auf einen Blick

  • Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt – selbst wenn es im Mietvertrag anders steht. Übermässiger Rauch kann aber beanstandet werden.

  • Grillieren darf nicht generell verboten werden – Einschränkungen für Holzkohlegrills sind aber zulässig.

  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist gesetzlich verankert – Toleranz und Gesprächsbereitschaft bleiben zentral im Mehrfamilienhaus.

Was gilt bei Rauch und Gerüchen im Mehrfamilienhaus?

In einem Mehrfamilienhaus zu wohnen, ist nicht immer einfach. Oft treffen unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufeinander. Um ein gutes Zusammenleben zu gewährleisten, ist Toleranz deshalb wichtig. So besagt auch das Schweizer Gesetz: Mieterinnen und Mieter müssen auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.

Rauchen auf dem Balkon – was ist erlaubt?

Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt und darf nicht verboten werden, auch nicht, wenn es im Mietvertrag steht. Denn Rauchen gilt als persönliche Freiheit des Mieters. Allerdings gilt hier, wie bei vielem, dass die Rauchimmissionen im Mass sein müssen.

Wann wird Zigarettenrauch unzumutbar?

Ein Extrembeispiel: Die Immissionen eines kettenrauchenden, quasi auf dem Balkon lebenden Nachbarn, wären sicherlich übermässig, wenn die Nachbarn dadurch z. B. das Fenster während längerer Zeit nicht mehr öffnen können.

Was gilt bei Cannabis auf dem Balkon?

Anders ist der Fall bei Cannabiskonsum. Da dieser in der Schweiz nach Betäubungsmittelgesetz nicht erlaubt ist, muss er von den Nachbarn nicht geduldet werden.

Grillieren auf dem Balkon – was ist erlaubt?

Grillieren auf dem Balkon darf grundsätzlich nicht verboten werden. Im Mietvertrag oder in der Hausordnung darf jedoch stehen, dass Grillieren mit Holzkohle nicht erlaubt ist.

Wie kann Rauch durch Grillen reduziert werden?

Um den Rauch – und damit die Geruchsimmission – möglichst gering zu halten, benutzen Sie auf dem Balkon am besten einen Elektro- oder Gasgrill oder grillieren, falls möglich, ganz im Freien.

JUSTIS Tipp

Gerüche und Rauch können belästigen – müssen aber nicht zum Streit führen. Suchen Sie bei übermässigen Immissionen wie Rauch oder Lärm zuerst das direkte Gespräch mit der Nachbarschaft. Oft lässt sich so eine Lösung finden, die für beide Seiten tragbar ist. Hilft das nicht, kann auch die Hausverwaltung einbezogen werden – oder im Einzelfall rechtlicher Rat bei JUSTIS.

Gepostet am 28. April 2017