Grosse Raketen, Böller oder einfach eine kleine Fontäne: Feuerwerk gehört für viele zum 1. August und zu Silvester dazu. Doch wann und wo darf in der Schweiz geknallt werden? Die Antwort ist komplex, da die Regeln von der Polizei über das Sprengstoffgesetz bis hin zur lokalen Gemeinde-Verordnung reichen. Wir klären die wichtigsten Feuerwerks-Regeln nach Schweizer Recht und zeigen, wie Sie Bussen vermeiden.
Lokale Regeln sind entscheidend: Ob Feuerwerk erlaubt ist und wann es gezündet werden darf, entscheidet primär Ihre Gemeinde (Polizeigesetzgebung). Halten Sie sich an die lokalen Zeitfenster, um Bussen zu vermeiden.
Grosse Raketen verboten: Privatpersonen dürfen nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 (kleine Raketen und Fontänen) zünden. Für grössere Kaliber benötigen Sie eine Bewilligung.
Haftung und Rücksicht: Sie haften als Zündender für alle verursachten Schäden. Zeigen Sie Rücksicht auf Nachbarn, Tiere und halten Sie immer Abstand zu Wäldern, Spitälern und Tankstellen.
Grosse Raketen, Böller oder einfach eine kleine Fontäne: Feuerwerk gehört für viele zum 1. August und zu Silvester dazu. Doch wann und wo darf in der Schweiz geknallt werden? Die Antwort ist komplex, da die Regeln von der Polizei über das Sprengstoffgesetz bis hin zur lokalen Gemeinde-Verordnung reichen. Wir klären die wichtigsten Feuerwerks-Regeln nach Schweizer Recht und zeigen, wie Sie Bussen vermeiden.
Der Bund unterscheidet Feuerwerk nach Gefährlichkeit. Privatpersonen dürfen in der Regel nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (geringes Risiko, z.B. Tischfeuerwerk) und F2 (kleine Raketen und Fontänen) erwerben und zünden. Für grössere Batterien oder Kugelbomben (Kategorien F3/F4) ist eine spezielle Ausbildung oder Bewilligung nötig.
Die Kantone und vor allem die Gemeinden haben weitreichende Befugnisse, das Zünden zeitlich und örtlich stark einzuschränken. Die Regeln variieren stark:
Unabhängig von den lokalen Zeitfenstern gibt es Orte, an denen Feuerwerk immer verboten ist. Dies dient dem Brand- und Umweltschutz:
Wer trotz Verbots zündet oder durch unsachgemässe Handhabung einen Schaden verursacht, wird zur Verantwortung gezogen:
Das Bundesgericht hat klargestellt, dass Feuerwerk das Wohlbefinden von Menschen und Tieren erheblich stören kann.
Bevor Sie Feuerwerk kaufen und zünden, informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wohngemeinde über die genauen Zeitfenster und Verbotszonen am 1. August und Silvester. Zünden Sie niemals ausserhalb dieser Zeiten. Wer sich nicht sicher ist, sollte nur zugelassene F1-Feuerwerkskörper verwenden. Halten Sie stets einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.
Gepostet am 10. Dezember 2025