Prüfen Sie bei einer Absage oder Verschiebung Ihre Buchung, die Veranstaltungsmitteilung und die geltenden Bedingungen. Der Verkaufsweg bestimmt oft die Abwicklung.
Auf einen Blick
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Eine endgültige Absage kann einen Rückzahlungsanspruch begründen.
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Verschiebung, Gebühren und Zweitmarktkauf sind getrennt zu prüfen.
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Eine 30-Tage-Abwicklungsfrist eines Ticketanbieters ist keine allgemeine gesetzliche Verfallsfrist.
Konzertabsage: Wer schuldet die Rückzahlung?
Bei einer endgültigen Absage besteht grundsätzlich Anlass, den Ticketpreis zurückzufordern. Entscheidend sind Vertragspartner, Vertragsbedingungen und der rechtliche Grund des Ausfalls. Auch bei unverschuldeter Unmöglichkeit sieht Artikel 119 OR grundsätzlich die Rückgabe bereits erhaltener Gegenleistungen vor, vorbehaltlich einer wirksamen anderen Risikoverteilung.
Vorverkaufsstellen handeln häufig als Vermittler. Dann richtet sich der Leistungsanspruch grundsätzlich gegen den Veranstalter; der Anbieter kann die Rückerstattung aber in dessen Auftrag abwickeln. Prüfen Sie, welche Rolle Ihre Verkaufsstelle tatsächlich hat.
Rückerstattung: Verfahren und Fristen prüfen
Befolgen Sie die aktuelle Mitteilung für genau Ihre Veranstaltung. Je nach Kaufweg ist ein Onlineformular oder die ursprüngliche Vorverkaufsstelle zuständig. Schicken Sie Tickets nicht pauschal per Post zurück, wenn ein digitales Verfahren vorgesehen ist.
Ticketcorner sieht beispielsweise üblicherweise eine Abwicklung während 30 Tagen nach dem aufgedruckten Veranstaltungsdatum vor, abhängig von Auftrag und Deckung durch den Veranstalter. Danach bleibt die direkte Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter. Dies ist keine allgemeine gesetzliche Frist, nach deren Ablauf jeder Anspruch verschwindet.
Service- und weitere Gebühren werden nicht immer mitbezahlt. Ob ein Einbehalt rechtlich zulässig ist, lässt sich nicht allein aus der Mitteilung des Anbieters ableiten.
Verschobenes Konzert: Neuer Termin oder Rücktritt?
Tickets bleiben nach Anbieterbedingungen oft für den Ersatztermin gültig. Ob Sie eine Verschiebung hinnehmen müssen oder zurücktreten können, hängt unter anderem vom Vertrag und der Bedeutung der Änderung ab. Ein pauschales «jede Verschiebung muss akzeptiert werden» wäre zu weitgehend.
Hotel- und Reisekosten werden nicht automatisch ersetzt. Dafür ist eine eigene Anspruchsgrundlage zu prüfen.
Zweitmarkt und Festival: Keine pauschalen Ausschlüsse
Ein weiterverkauftes Ticket ist nicht allein deshalb ohne Rückerstattungsmöglichkeit. Entscheidend sind Berechtigung, Personalisierung und Verkaufsweg; möglicherweise ist die Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen Käufer nötig. Ticketcorner nennt in seinen aktuellen Bedingungen den aktuellen Ticketinhaber als grundsätzlich berechtigt.
Bei einem Festival muss die gebuchte Leistung geprüft werden: der Ausfall eines einzelnen Acts ist nicht dasselbe wie die Absage des gebuchten Tages oder der gesamten Veranstaltung. Programmänderungen führen nicht automatisch zu einer Rückzahlung, schliessen sie aber auch nicht in jedem Fall aus.
Ticketversicherung und Streit über AGB
Eine Ticketversicherung deckt nur versicherte Gründe nach ihren Bedingungen. Eine Konzertabsage und Ihre persönliche Verhinderung sind unterschiedliche Situationen. Auch AGB müssen wirksam vereinbart sein und dürfen keine missbräuchlichen Benachteiligungen vorsehen. Prüfen Sie eine Ablehnung anhand der konkreten Unterlagen.
Sichern Sie Ticket, Bezahlung und Mitteilung zur Änderung. Nutzen Sie die bestätigte Rückerstattungsstelle. Kaufen Sie keinen Ersatz über einen Link in einer unaufgefordert erhaltenen Nachricht und geben Sie Ihren Ticketbarcode nicht öffentlich weiter.
Gepostet am 15. April 2025