Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz: Wer erbt ohne Testament?

Ohne gültige Nachlassregelung gelten gesetzliche Erbquoten. Die Beispiele zeigen die Rechte von Kindern, Eltern und Ehegatten.

Blaue Testamentsmappe mit leerem Dokument neben einem geordneten abstrakten Stammbaum mit mehreren Generationen.

Auf einen Blick

  • Nachkommen gehen dem Eltern- und Grosselternstamm vor.

  • Ehegatten und eingetragene Partner haben eigene Erbteile.

  • Unverheiratete Partner und nicht adoptierte Stiefkinder erben nicht automatisch.

Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz: Wer erbt ohne Testament?

Fehlt eine wirksame letztwillige Regelung, bestimmt das anwendbare Erbrecht die Verteilung. Die folgenden Beispiele betreffen die gesetzliche Erbfolge nach Schweizer Recht. Zuerst ist festzustellen, was zum Nachlass gehört; bei Verheirateten ist insbesondere die güterrechtliche Auseinandersetzung vorgelagert. Die Erbquoten beziehen sich auf den so ermittelten Nachlass.

Nachkommen, Eltern und Grosseltern: Die Stammesordnung

Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Nachkommen in seinen Anteil ein. Fehlen Nachkommen, kommt der Stamm der Eltern zum Zug: Vater und Mutter erhalten grundsätzlich je die Hälfte; an die Stelle vorverstorbener Eltern treten deren Nachkommen. Fehlt ein ganzer Elternstamm, erhält der andere dessen Anteil. Erst ohne Erben dieser beiden Stämme folgt der Grosselternstamm.

Diese Regeln betreffen den Anteil der verwandten Erben. Ein überlebender Ehegatte oder eingetragener Partner hat eigene Ansprüche, die zusätzlich zu berücksichtigen sind. Ohne gesetzliche oder eingesetzte Erben fällt der Nachlass an den letzten Wohnsitzkanton oder an die kantonal bezeichnete Gemeinde.

Stammesordnung der gesetzlichen Erbfolge

Erbfolge mit Beispielen: Wann treten Enkel an die Stelle ihrer Eltern?

Anna und Hans haben Tochter Nina und Sohn Lukas. Nina hat Sohn Léon, Lukas Tochter Emma. Die folgenden Beispiele setzen voraus, dass kein überlebender Ehegatte oder eingetragener Partner einen eigenen Erbteil erhält.

Familie mit Kindern und Enkelkindern

Stirbt Nina, erbt Léon; Anna und Hans sind als entfernterer Stamm ausgeschlossen.

Nachkommen schliessen den Elternstamm aus

Stirbt Anna nach Hans, erben Nina und Lukas je die Hälfte; Léon und Emma erhalten daneben keinen eigenen Anteil.

Kinder erben vor ihren eigenen Kindern

Stirbt Hans nach Anna und ist Lukas schon verstorben, erben Nina und Emma je die Hälfte. Emma tritt dabei an Lukas’ Stelle.

Enkelkind tritt an die Stelle eines vorverstorbenen Kindes

Stirbt Léon ohne Nachkommen, erben grundsätzlich seine Mutter und sein Vater je zur Hälfte.

Eltern erben ohne Nachkommen

Kinder unverheirateter Eltern und Stiefkinder

Ein Kind hat bei rechtlich feststehender Abstammung dieselben gesetzlichen Erbrechte, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Beim Vater kann die Abstammung insbesondere durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung begründet sein. Adoptierte Kinder sind rechtlich ebenfalls Kinder ihrer Adoptiveltern.

Stiefkinder haben ohne Adoption kein gesetzliches Erbrecht gegenüber dem Stiefelternteil. Sie können durch eine gültige Nachlassregelung bedacht werden, unter Beachtung der Pflichtteile. Mündliche Wünsche allein ersetzen kein formgültiges Testament.

Patchworkfamilie: Warum kann der zweite Todesfall entscheidend sein?

Anton hat Ben und Carl aus erster Ehe. Mit Daniela hat er Mia und Fabienne. Stirbt Anton, erhält Daniela als Ehefrau die Hälfte seines Nachlasses, alle vier Kinder je ein Achtel.

Erbteile beim Tod von Anton

Stirbt später Daniela ohne neuen Ehegatten und ohne abweichende Verfügung, erben ihre Kinder Mia und Fabienne je die Hälfte ihres Nachlasses. Ben und Carl erben als nicht adoptierte Stiefkinder nichts von ihr. Auch das zuvor von Anton geerbte Vermögen ist nun Teil ihres Nachlasses.

Erbteile beim späteren Tod von Daniela

Eine passende Planung kann solche Folgen beeinflussen. Testament, Erbvertrag und gegebenenfalls Vor- und Nacherbeneinsetzung verlangen eine sorgfältige Prüfung; Pflichtteile und Formvorschriften bleiben zu beachten.

Welchen Anteil erhalten Ehegatten und eingetragene Partner?

Mit Nachkommen erhält die überlebende Person die Hälfte des Nachlasses. Mit Erben des Elternstammes erhält sie drei Viertel. Fehlen auch Erben des Elternstammes, erhält sie alles. Unverheiratete Lebenspartner erben hingegen nicht automatisch; eine Begünstigung braucht eine passende gültige Regelung.

JUSTIS Tipp
Familiensituation und Nachlassregelung prüfen

Klären Sie zuerst Nachlass und Familienverhältnisse. Bei Patchworkfamilien oder unverheirateten Partnern lassen Sie eine passende Regelung samt Pflichtteilen und Formvorschriften prüfen.

Gepostet am 5. September 2018