Gemietete Ski gestohlen: Haftung und Versicherung

Mietski sind nach der Pause verschwunden. Wer muss für den Verlust aufkommen, und welche Versicherung kann helfen?

Auf einen Blick

  • Die Haftung hängt von Vertrag und Umständen ab.

  • Hausrat, Privathaftpflicht und Zusatzschutz beim Verleih haben unterschiedliche Aufgaben und Grenzen.

  • Eine Forderung zum Neupreis ist nicht automatisch berechtigt.

Gemietete Ski gestohlen: Muss ich Ersatz bezahlen?

Nach der Mittagspause fehlen die Mietski vor der Berghütte. Ob Sie dem Vermieter Ersatz schulden, entscheidet sich nach dem Mietvertrag, den gültig vereinbarten Bedingungen und den Umständen. Eine Versicherung allein bestimmt nicht Ihre Haftung. Sie müssen mit den Ski sorgfältig umgehen; ein Diebstahl bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie schuldhaft gehandelt haben.

Prüfen Sie, welche Sicherung verlangt wurde und was tatsächlich passiert ist. Unterschreiben Sie keine ungeprüfte Anerkennung des verlangten Betrags. Ein Neupreis ist ebenso wenig immer geschuldet wie ausschliesslich der Zeitwert: Schaden, Alter und Zustand der Ski sowie wirksame Vertragsregelungen müssen geprüft werden.

Welche Versicherung kann den Skidiebstahl übernehmen?

Eine Hausratversicherung mit «einfachem Diebstahl auswärts» kann helfen, sofern gemietete Sachen eingeschlossen sind. Versicherungssumme, Selbstbehalt und Ausschlüsse gelten auch hier. Nicht jede Hausratpolice enthält diese Zusatzdeckung.

Die Privathaftpflicht ist kein allgemeiner Diebstahlschutz für fremde Sachen. Sie kann berechtigte Schadenersatzansprüche übernehmen und unberechtigte abwehren; Schäden an gemieteten Sachen können aber besonderen Regeln oder Ausschlüssen unterliegen. Klären Sie den konkreten Vertrag mit Ihrem Versicherer.

Lohnt sich die zusätzliche Versicherung beim Skiverleih?

Vergleichen Sie Preis, Selbstbehalt, versicherte Ereignisse und Pflichten mit Ihrer bestehenden Deckung. Die angebotene Lösung kann Versicherungsschutz oder eine vertragliche Begrenzung Ihrer Haftung sein. Sie ist weder grundsätzlich überflüssig noch automatisch umfassend. Lassen Sie sich erklären, ob auch Diebstahl ohne Einbruch und Skibruch erfasst sind.

Skidiebstahl verhindern und richtig melden

Notieren oder fotografieren Sie Modell und Kennzeichnung bei der Übergabe. Nutzen Sie geeignete Sicherungen und beachten Sie die Hinweise des Verleihs. Veränderungen an Mietski brauchen dessen Zustimmung. Es gibt keine Garantie, dass das Abstellen vor einer Hütte immer als ausreichend sorgfältig gilt.

Melden Sie den Diebstahl rasch dem Verleih und Ihrem Versicherer, bei der Polizei nach den Umständen und Versicherungsanforderungen. Bewahren Sie Mietvertrag, Quittung und Angaben zu Ort und Zeitpunkt auf. Bei Streit um Haftung oder Ersatzbetrag lassen Sie die Forderung prüfen.

JUSTIS Tipp
Mietvertrag und Deckung vorab prüfen

Klären Sie den Schutz für gemietete Ski vor der Übernahme. Bei Diebstahl melden Sie den Vorfall rasch und bewahren Vertrag, Fotos und Quittung auf. Lassen Sie eine strittige Ersatzforderung prüfen.

Gepostet am 9. März 2018