Trennung: Bin ich nach dem Auszug weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet?

Nach dem Beziehungsende aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen, bedeutet nicht automatisch das Ende der Mietpflicht. Was gilt bei gemeinsamer Hauptmiete und wer muss wie viel bezahlen?

Umzugskiste vor einer offenen Wohnungstür, daneben zwei getrennte Schlüssel, leere Mietunterlagen und Münzen.

Auf einen Blick

  • Der Auszug allein beendet Ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht.

  • Interne Kostenteilung und Haftung gegenüber der Vermieterschaft sind getrennt zu prüfen.

  • Eine Vertragsübernahme braucht die erforderlichen Zustimmungen; sichern Sie die schriftliche Entlassung aus dem Vertrag.

Aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen: Muss ich weiter Miete zahlen?

Ein Auszug beendet Ihre Verpflichtungen aus einem gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag nicht automatisch. Prüfen Sie, wer Vertragspartei ist und welche Haftung vereinbart wurde. Bei gemeinsamer Hauptmiete besteht häufig solidarische Haftung: Die Vermieterschaft kann dann den gesamten geschuldeten Mietzins von einer der Parteien verlangen.

Mietvertrag übernehmen oder kündigen: Wer muss zustimmen?

Eine gemeinsame Kündigung muss die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Soll die Wohnung von nur einer Person weitergemietet werden, braucht die Vertragsänderung grundsätzlich die Zustimmung aller Beteiligten, insbesondere der Vermieterschaft. Eine private Absprache oder die Schlüsselrückgabe allein entlässt Sie nicht aus dem Mietvertrag.

Ex-Partner nutzt die Wohnung allein: Wie teilen wir die Kosten?

Die Verteilung zwischen Ihnen ist von der Haftung gegenüber der Vermieterschaft zu unterscheiden. Entscheidend sind Absprachen und konkrete Umstände. Auszug oder Schlüsselrückgabe können für die Beurteilung der Nutzung wichtig sein, beweisen aber nicht automatisch einen vollständigen Verzicht auf Kostenbeteiligung.

Trennung und Mietzahlung: Was sollte ich schriftlich regeln?

Halten Sie fest, wer die Wohnung nutzt, wer welche Beträge bezahlt und ab wann eine Vertragsänderung gelten soll. Verlangen Sie eine schriftliche Entlassung aus dem bisherigen Mietvertrag. Bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft können besondere Regeln zur Familienwohnung hinzukommen.

JUSTIS Tipp
Ausgezogen, aber trotzdem haftbar?

Auch wenn Sie aus der Wohnung ausgezogen sind, bleiben Sie als Mitmieter haftbar – solange Ihr Name im Mietvertrag steht. Klären Sie Ihre Situation mit der Vermietung oder lassen Sie den Vertrag anpassen. Und: Halten Sie interne Abmachungen mit Ihrer Ex-Partnerin schriftlich fest – das schützt Sie im Streitfall.

Gepostet am 6. Dezember 2016