Gerade den neuen Job begonnen und dann stellt Frau fest: Sie ist schwanger. Muss sie den Arbeitgeber informieren? Wie schaut es während dem Vorstellungsgespräch aus? Und wie wenn die Probezeit schon vorbei ist?
Auf einen Blick
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Die besondere Schwangerschaftssperrfrist gilt erst nach der Probezeit; Diskriminierung bleibt auch vorher zu prüfen.
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Eine frühe Information kann für den Gesundheitsschutz nötig sein.
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Nach der Probezeit gilt grundsätzlich Schutz während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt, mit besonderen gesetzlichen Verlängerungen.
Schwanger in der Probezeit: Gibt es Kündigungsschutz?
Die Sperrfrist nach Art. 336c OR gilt erst nach der Probezeit. Während der Probezeit besteht daher dieser besondere zeitliche Kündigungsschutz noch nicht. Das bedeutet aber nicht, dass jede Kündigung wegen Schwangerschaft rechtmässig wäre: Diskriminierung und weitere missbräuchliche Gründe bleiben gesondert zu prüfen. Die Probezeit ist vertraglich und gesetzlich zu bestimmen; drei Monate sind grundsätzlich die vereinbarbare Höchstdauer, wobei gesetzliche Verlängerungen bei bestimmten Abwesenheiten möglich sind.
Kündigung in der Probezeit: Wie lässt sich Diskriminierung erkennen?
In der kurzen Probezeit gibt es oft noch keine Leistungsbeurteilungen oder schriftlichen Rückmeldungen. Gibt der Arbeitgeber einen anderen Grund an, lässt sich ein Zusammenhang mit der Schwangerschaft deshalb häufig schwer nachweisen. Entscheidend ist der tatsächliche Grund, nicht allein die Begründung auf dem Papier.
Notieren Sie möglichst bald, wann Sie die Schwangerschaft mitgeteilt haben, wie darauf reagiert wurde und wann die Kündigung erfolgte. Halten Sie konkrete Aussagen und mögliche Zeuginnen oder Zeugen fest. Verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbegründung. Eigene Notizen können helfen, den Ablauf zu rekonstruieren; sie beweisen für sich allein keine Diskriminierung. Auch eine Kündigung kurz nach der Mitteilung reicht nicht automatisch aus.
Bei einer geschlechtsdiskriminierenden Kündigung sieht das Gleichstellungsgesetz eine Beweislasterleichterung vor: Können Sie die Diskriminierung glaubhaft machen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine solche Diskriminierung vorliegt. Auch diese erste Hürde kann in der Probezeit schwierig sein. Lassen Sie vorhandene Anhaltspunkte und Fristen früh prüfen; fehlende Leistungsbeurteilungen schliessen eine Prüfung nicht aus.
Arbeitgeber informieren: Muss ich die Schwangerschaft sofort melden?
Es gibt keine allgemeine Pflicht, jede Schwangerschaft sofort offenzulegen. Bei gefährlichen oder beschwerlichen Tätigkeiten ist eine frühe Information jedoch wichtig, damit Schutzmassnahmen getroffen werden können. Lassen Sie die Risiken mit der behandelnden Fachperson und dem Betrieb klären. Eine pauschale Empfehlung, bis nach der Probezeit zu schweigen, kann Mutter und Kind gefährden.
Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind zulässig?
Fragen nach Familienplanung oder Schwangerschaft sind grundsätzlich nicht zulässig, wenn sie für die konkrete Stelle nicht erforderlich sind. Besondere objektive Gründe können eine andere Beurteilung rechtfertigen, etwa wenn die Tätigkeit nicht sicher ausgeübt werden kann. Eine Berufsbezeichnung allein begründet jedoch keine automatische Auskunftspflicht. Klären Sie einen heiklen Einzelfall, statt von pauschalen Listen auszugehen.
Nach der Probezeit: Wie lange gilt die Sperrfrist?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt nicht ordentlich kündigen. In besonderen gesetzlich geregelten Konstellationen kann der Schutz länger dauern. Eigenkündigung, einvernehmliche Aufhebung, Ablauf eines befristeten Vertrags und fristlose Kündigung sind gesondert zu beurteilen. Unterschreiben Sie deshalb keine ungeprüfte Aufhebungsvereinbarung.
Kündigung erhalten: Welche Unterlagen sind wichtig?
Sichern Sie Arbeitsvertrag, Kündigung, relevante Nachrichten und ärztliche Nachweise. Notieren Sie Daten zu Probezeit und Schwangerschaft. Lassen Sie eine Kündigung rasch prüfen: Rechtsfolgen und Fristen unterscheiden sich zwischen einer Kündigung während der Sperrfrist und einer diskriminierenden oder missbräuchlichen Kündigung.
Klären Sie Arbeitsplatzrisiken früh mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und dem Betrieb. Bei einer Kündigung sichern Sie Vertrag, Schreiben und Daten zu Probezeit und Schwangerschaft. Melden Sie sich zeitnah, damit Ansprüche, Fristen und Deckung gemäss Ihrem Vertrag geprüft werden können.
Gepostet am 22. Mai 2017