Online-Shop verlangt Geld für unvollständige Rücksendung

Ich habe bei einem Online-Bekleidungsshop Artikel bestellt, die bei mir in drei verschiedenen Paketen eintrafen. Da ich mit dem Einkauf nicht zufrieden war, schickte ich die Waren umgehend zurück – jedoch nur in einem Paket. Nun behauptet der Online-Händler, dass ich einen Schuh nicht retourniert hätte und die Rücksendung daher unvollständig war. Für den angeblich fehlenden Schuh wurden mir 40 Franken in Rechnung gestellt. Obwohl ich ihm die Situation erklärt habe, droht man mir inzwischen sogar mit dem Inkassobüro. Was kann ich tun?

Auf einen Blick

  • Eine angeblich unvollständige Retoure sollte mit Belegen geklärt werden.

  • Bestreiten Sie strittige Forderungen begründet und beachten Sie bei einem Zahlungsbefehl die Rechtsvorschlagsfrist.

  • Bewahren Sie Retourenliste, Versandbeleg und Fotos auf.

Rücksendung angeblich unvollständig: Muss ich bezahlen?

Ein Shop kann für tatsächlich behaltene Ware eine begründete Forderung haben. Die Behauptung, ein Schuh fehle, genügt aber nicht, um den Sachverhalt abschliessend zu klären. Eine Zusammenfassung mehrerer Lieferungen in einem Paket macht die Rücksendung nicht automatisch ungültig. Prüfen Sie die wirksam vereinbarten Retourenbedingungen und ob die Artikel richtig zugeordnet werden konnten.

Retoure beweisen: Welche Unterlagen helfen?

Sichern Sie Rücksendebeleg, Sendungsverfolgung, Retourenliste, Fotos und allfällige Zeugen. Das Paketgewicht kann ein Indiz sein, beweist aber nicht allein jedes einzelne zurückgeschickte Stück. Bitten Sie den Shop schriftlich um seine Zuordnung der Artikel, die dokumentierte Prüfung und eine konkrete Erklärung der Differenz.

Inkassobüro und Betreibung: Wie bestreite ich die Forderung?

Bestreiten Sie die strittige Forderung begründet und senden Sie Kopien Ihrer Belege. Ein Inkassoschreiben ist noch kein gerichtlicher Entscheid. Auch eine kleine Forderung kann jedoch betrieben werden. Gegen einen Zahlungsbefehl können Sie grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen ab Zustellung Rechtsvorschlag erheben. Das Betreibungsamt prüft die materielle Berechtigung bei Einleitung nicht.

Zahlen oder streiten: Was sollte ich abwägen?

Ob nach einem Rechtsvorschlag ein Rechtsöffnungs- oder anderes gerichtliches Verfahren möglich ist, hängt von den Unterlagen ab. Nicht jeder Händler muss zuerst dieselbe Friedensrichterverhandlung durchlaufen. Wägen Sie Beweise, Aufwand und Vergleichsmöglichkeiten ab. Bezahlen Sie nicht allein aus Angst vor Inkasso und ignorieren Sie keine amtlichen oder gerichtlichen Fristen.

JUSTIS Tipp
Rücksendung nachvollziehbar dokumentieren

Bewahren Sie Retourenliste, Versandbeleg und Fotos auf. Verlangen Sie vom Shop eine konkrete Erklärung der fehlenden Ware; ein Inkassoschreiben ersetzt keinen Beweis für die Forderung.

Gepostet am 7. Dezember 2016