Onlinekauf oder Telefonvertrag widerrufen: Ihre Rechte in der Schweiz

Für Onlinekäufe gibt es in der Schweiz kein allgemeines Rückgaberecht. Bei bestimmten Telefonverträgen und weiteren Vertragstypen ist ein Widerruf möglich.

Offenes Versandpaket mit leerem Smartphone, unbeschriebenem Bestellblatt und fertig verpackter Rücksendung.

Auf einen Blick

  • Prüfen Sie Vertragstyp, gesetzliche Ausnahmen und freiwillige Rückgabebedingungen.

  • Bei erfassten Haustür- und Telefonverträgen gelten 14 Tage; Konsumkredite und Versicherungen haben eigene Regeln für Beginn und Form.

  • Bewahren Sie Erklärung und Versandnachweis auf; eine blosse Bitte um Auskunft ersetzt den Widerruf nicht.

Onlinebestellung: Kein allgemeines Rückgaberecht

Ein Schweizer Onlinekauf ist grundsätzlich verbindlich. Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht allein deshalb, weil Sie online bestellt haben. Viele Shops gewähren freiwillig Rückgaberechte; deren Frist, Zustand der Ware und Rücksendekosten stehen in den Vertragsbedingungen.

Ein ausländischer Shop oder eine Lieferung in die Schweiz macht EU-Regeln nicht automatisch anwendbar. Auch dort bestehen Ausnahmen. Prüfen Sie anwendbares Recht und konkrete Bedingungen.

Telefon- und Haustürverträge: Wann gelten 14 Tage?

Artikel 40a ff. OR erfassen bestimmte Angebote am Telefon, zu Hause, am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Strassen oder in Verkehrsmitteln sowie an bestimmten Werbeausflügen. Erforderlich sind unter anderem ein beruflich oder gewerblich handelnder Anbieter, persönlicher oder familiärer Gebrauch und Ihre Leistung von mehr als 100 Franken.

Kein entsprechendes Widerrufsrecht besteht insbesondere, wenn Sie die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht haben oder Ihre Erklärung am Markt- oder Messestand abgegeben haben. Nicht jeder Telefonvertrag ist deshalb widerrufbar.

Die 14 Tage beginnen erst, wenn Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben und die gesetzlich erforderliche Widerrufsinformation kennen. Der Widerruf nach Artikel 40e OR ist formfrei. Sie müssen die Rechtzeitigkeit jedoch beweisen können: Eine dokumentierte schriftliche Erklärung ist daher praktisch.

Konsumkredit: Eigene Frist und schriftlicher Widerruf

Für vom Konsumkreditgesetz erfasste Verträge, etwa bestimmte Kredite oder Leasingverträge, besteht grundsätzlich ein schriftliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Vertragskopie. Es gibt gesetzliche Ausnahmen.

Insbesondere besteht bei der in Artikel 12 Absatz 4 KKG geregelten Kreditgewährung über Kredit- und Kundenkarten oder Überziehungsmöglichkeiten kein solches Widerrufsrecht. Eine Karte mit Kreditoption gibt deshalb nicht automatisch 14 Tage Bedenkzeit.

Versicherungen: Frist ab Antrag oder Annahme

Nach Artikel 2a VVG können Sie einen erfassten Versicherungsantrag oder dessen Annahme innert 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit Antrag oder Annahme, nicht erst mit einer späteren Information oder dem Erhalt der Police.

Die Erklärung muss schriftlich oder in einer Form erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht. Ausgenommen sind unter anderem kollektive Personenversicherungen, vorläufige Deckungszusagen und Verträge unter einem Monat. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung unterliegt anderen Regeln als das VVG.

Wenn kein Widerruf möglich ist

Eine einvernehmliche Auflösung können Sie anfragen. Kündigung, Rücktritt wegen Vertragsverletzung oder Anfechtung wegen Irrtums beziehungsweise Täuschung haben eigene Voraussetzungen. Laufzeit allein entscheidet nicht alles: Ein Auftrag kann beispielsweise nach Artikel 404 OR jederzeit beendet werden, wobei eine Beendigung zur Unzeit Schadenersatz auslösen kann.

Widerruf, freiwillige Rückgabe, Mängelrechte und Kündigung sind verschiedene Möglichkeiten. Wählen Sie die zum Vertrag passende und warten Sie bei laufender Frist nicht auf eine Antwort des Anbieters.

JUSTIS Tipp
Widerruf rechtzeitig und nachweisbar erklären

Prüfen Sie sofort die passende Frist und Form. Nennen Sie Vertrag, Abschlussdatum und Ihren eindeutigen Widerruf. Bewahren Sie Erklärung und Versandnachweis auf; eine blosse Bitte um Auskunft ersetzt den Widerruf nicht.

Gepostet am 20. April 2025