Sie dampfen, sind in vielen Geschmacksrichtungen erhältlich und erfreuen sich, besonders auch bei Jugendlichen, grosser Beliebtheit: E-Zigaretten und Vapes. Galt die gesetzliche Lage bezüglich der Abgabe an Jugendliche lange als unklar, so gibt es seit Kurzem klare Regeln in der ganzen Schweiz.
Auf einen Blick
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Seit dem 1. Oktober 2024 gilt schweizweit ein Abgabeverbot für E-Zigaretten und Vapes an unter 18-Jährige, auch ohne Nikotin.
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Das Tabakproduktegesetz erfasst E-Zigaretten und regelt den Jugendschutz auch beim Online-Verkauf und an Automaten.
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E-Zigaretten sind nicht risikofrei; nikotinhaltige Produkte können abhängig machen.
Was genau sind E-Zigaretten/Vapes überhaupt?
Elektronische Zigaretten und Vapes (oft auch E-Shishas genannt), die es als Einwegprodukte oder zum Wiederauffüllen gibt, bestehen typischerweise aus einem Mundstück, einem Akku, einem Verdampfer und einem Behälter (Kartusche oder Tank) für das Liquid. Das Liquid ist eine Flüssigkeit, die unter anderem Lösungsmittel und Aromastoffe enthält und Nikotin enthalten kann. Durch Erhitzen wird die Flüssigkeit zu Dampf, der inhaliert wird – ähnlich wie beim Rauchen einer gewöhnlichen Zigarette. Oft sind sie handlich und farbig gestaltet.
Rechtliche Situation in der Schweiz (Aktuell seit 1. Oktober 2024)
Die vom Gesetzgeber erwartete Klärung ist erfolgt: Mit dem am 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) gibt es schweizweit eine einheitliche Regelung.
Das neue Gesetz behandelt elektronische Zigaretten (mit und ohne Nikotin) sowie ähnliche Produkte weitgehend wie traditionelle Tabakprodukte. Das bisherige Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage für nikotinfreie E-Zigaretten im Jugendschutz wurde damit behoben.
Entscheidend ist neu:
- Für alle vom Tabakproduktegesetz erfassten Produkte, einschliesslich aller Arten von E-Zigaretten und Vapes (mit und ohne Nikotin), gilt in der gesamten Schweiz neu ein Mindestabgabealter von 18 Jahren.
- Im Geltungsbereich des Gesetzes ist die Abgabe an unter 18-Jährige verboten, auch im Online-Verkauf und über Automaten. Anbieter müssen den Jugendschutz wirksam sicherstellen.
Das bedeutet, die gesetzliche Lage ist nun klar: E-Zigaretten und Vapes fallen unter das Tabakproduktegesetz und dürfen in der Schweiz nicht an Minderjährige verkauft werden.
Gesundheitlicher Aspekt
Auch wenn bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt wird, sind sie nicht risikofrei. Die langfristigen Folgen werden weiterhin erforscht. Bekannt ist jedoch, dass die enthaltenen Stoffe die Atemwege reizen oder Allergien auslösen können. Nikotinhaltige Liquids machen zudem stark abhängig. Gesundheitsorganisationen wie die Lungenliga raten vom Konsum ab, insbesondere für Jugendliche, da ihr Gehirn empfindlicher auf Nikotin reagiert.
Jugendschutz bei E-Zigaretten: Die Altersgrenze beachten
Dank dem neuen Tabakproduktegesetz, das seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft ist, gibt es in der Schweiz nun eine klare gesetzliche Regelung: Die Abgabe von E-Zigaretten und Vapes jeglicher Art (mit und ohne Nikotin) an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten. Damit wurde eine wichtige Lücke im Jugendschutz geschlossen.
Ob als Shop, Schule oder Eltern – bei Fragen zum Abgabeverbot, zur Durchsetzung oder zu Verstössen gegen das neue Tabakproduktegesetz unterstützen wir Sie mit einer juristischen Auskunft. Melden Sie sich bei uns, bevor ein Konflikt eskaliert.
Gepostet am 28. April 2017