Ferienjob, Taschengeld, eigenes Bike: Wann dürfen Jugendliche selbst entscheiden?

Viele Jugendliche möchten ihr eigenes Geld verdienen und sich davon Wünsche erfüllen. Doch wie weit reicht die Entscheidungsfreiheit, wenn man noch nicht volljährig ist? Brauchen Teenager für einen Ferienjob die Erlaubnis ihrer Eltern? Und dürfen sie ihren selbstverdienten Lohn einfach ausgeben?

Blaue Arbeitsschürze, Münzspur und Fahrrad an zwei auseinanderlaufenden Wegen.

Auf einen Blick

  • Arbeitsverträge brauchen bei urteilsfähigen Minderjährigen grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

  • Eigener Arbeitserwerb und frei verfügbares Geld ermöglichen selbstständige Käufe innerhalb des zulässigen Rahmens.

  • Jugendarbeitsschutz und Vertretung bei Streit müssen gesondert geprüft werden.

Noah ist 15 Jahre alt und möchte sich ein Mountainbike kaufen. Dafür hilft er während der Ferien im Dorfladen und im Garten eines Nachbarn. Seine Eltern erfahren erst später davon. Müssen sie dem Job und dem Velokauf zustimmen?

Ferienjob für Minderjährige: Braucht es die Zustimmung der Eltern?

Ein urteilsfähiger Minderjähriger braucht für einen Arbeitsvertrag grundsätzlich die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung. Sie kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, auch nachträglich. Allein das Schweigen beweist eine Zustimmung aber nicht in jeder Situation. Klären Sie Umfang und Bedingungen des Jobs vor Arbeitsbeginn gemeinsam.

Selbstverdienter Lohn und Taschengeld: Was darf mein Kind ausgeben?

Nach Art. 323 ZGB steht der eigene Arbeitserwerb unter Verwaltung und Nutzung des Kindes. Frei überlassenes Taschengeld ist gesondert zu berücksichtigen. Ein urteilsfähiger Jugendlicher kann im Rahmen seiner frei verfügbaren Mittel grundsätzlich Käufe tätigen. Ein Ratenkauf oder zusätzliche Verpflichtungen, die darüber hinausgehen, sind anders zu prüfen als ein vollständig bezahltes Bike.

Die Gültigkeit des Velokaufs hängt nicht automatisch allein davon ab, ob die Eltern den Arbeitsvertrag genehmigt haben. Auch aus einem zunächst ungültigen Arbeitsvertrag können bei gutgläubig geleisteter Arbeit Lohnansprüche entstehen. Urteilsfähigkeit, Verfügungsmacht über das Geld und Kaufbedingungen sind getrennt zu beurteilen.

Lohn bleibt aus: Wer vertritt Jugendliche vor Gericht?

Minderjährige werden in Verfahren grundsätzlich gesetzlich vertreten. In Bereichen, in denen sie selbstständig handeln dürfen, bestehen jedoch Ausnahmen. Noah kann deshalb weder pauschal jeden Prozess alleine führen noch ausnahmslos nur über seine Eltern klagen. Lassen Sie die Vertretung für den konkreten Anspruch klären.

Jugendarbeitsschutz: Welche Ferienjobs sind erlaubt?

Unter 15 Jahren ist Beschäftigung grundsätzlich verboten; ab 13 sind unter besonderen Voraussetzungen leichte Arbeiten möglich. Alter, Tätigkeit und Arbeitszeiten sind entscheidend. Für Jugendliche gelten ausserdem Schutzregeln zu gefährlichen Tätigkeiten, Ruhezeiten sowie Nacht- und Sonntagsarbeit. Der Ferienjob darf Schule, Gesundheit und Entwicklung nicht beeinträchtigen. Fragen zu Ausnahmen klärt das kantonale Arbeitsinspektorat.

Eigener Lohn: Darf ein Beitrag an den Haushalt verlangt werden?

Lebt das Kind mit den Eltern zusammen, können sie nach Art. 323 Abs. 2 ZGB einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt verlangen. Vereinbaren Sie transparent, welche Beträge für eigene Wünsche und welche für laufende Kosten vorgesehen sind.

JUSTIS Tipp
Jugendliche in der Schweiz dürfen durch Ferienjobs eigenes Geld verdienen, aber der Arbeitsvertrag braucht die Zustimmung der Eltern.

Besprechen Sie Job, Arbeitszeiten und Lohn vorab. Klären Sie beim Kauf, ob Ihr Kind über das Geld verfügen und die Folgen einschätzen kann. Lassen Sie bei unbezahltem Lohn die Ansprüche und die Vertretung prüfen, statt einen Anspruch wegen fehlender Zustimmung vorschnell aufzugeben.

Gepostet am 7. Dezember 2016