Besuchsrecht: Kinder wollen nicht mehr jedes zweite Wochenende zur Mutter

Ich bin seit einem Jahr geschieden . Meine beiden Kinder sind 13 und 17 Jahre alt und leben bei mir. Sie verbringen jedes zweite Wochenende und die Hälfte ihrer Schulferien bei ihrer Mutter, die bisher rund 5 Kilometer von mir entfernt lebte. Nun ist sie 40 Kilometer entfernt in eine grössere Stadt gezogen. Meine Kinder haben schon angekündigt, dass sie ihre Mutter nun weniger häufig besuchen möchten, da sie ihr soziales Umfeld und Vereinsaktivitäten in unserer Gegend haben. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, sie weiterhin zu ihrer Mutter zu schicken, auch wenn sie dies nicht wollen?

Auf einen Blick

  • Auch nach einem Umzug bleibt eine Besuchsregelung grundsätzlich verbindlich.

  • Die Wünsche älterer Kinder sind nach Alter und Reife zu berücksichtigen; massgeblich ist ihr Wohl.

  • Besprechen Sie Fahrwege, Schule und Freizeit ohne Schuldzuweisungen.

Besuchsrecht nach einem Umzug: Gilt das Scheidungsurteil weiter?

Eine bestehende Besuchsregelung bleibt grundsätzlich verbindlich, bis sie wirksam geändert wird. Eltern sollen den Kontakt zum anderen Elternteil fördern und die Kinder nicht dagegen beeinflussen. Ein Umzug um 40 Kilometer hebt die Regelung nicht automatisch auf.

Kinder mit 13 und 17 Jahren: Wie wichtig ist ihr Wille?

Der Wille der Kinder muss entsprechend Alter, Reife und den Gründen der Ablehnung berücksichtigt werden. Besonders bei älteren Jugendlichen darf er nicht einfach übergangen werden. Er ist aber nicht in jeder Situation das einzige Entscheidungskriterium: Massgeblich bleibt das Kindeswohl.

Besuchszeiten an Schule, Freunde und Vereine anpassen

Besprechen Sie gemeinsam Fahrwege, Hobbys und passende Kontaktzeiten. Eine einvernehmliche Anpassung kann helfen; bei Streit ist die zuständige KESB oder das Gericht einzubeziehen. Dokumentieren Sie die Wünsche und Gründe, ohne die Kinder unter Druck zu setzen. Bei einer ernsthaften, anhaltenden Kontaktverweigerung ist eine individuelle Abklärung sinnvoll.

Sie sind nicht verpflichtet, die Bedürfnisse Ihrer 13- und 17-jährigen Kinder pauschal zu ignorieren. Sie sollten aber auch nicht eigenmächtig jeden Kontakt beenden. Lassen Sie prüfen, wie die bestehende Regelung rechtlich und praktisch angepasst werden kann.

JUSTIS Tipp
Kontakte an den Alltag der Kinder anpassen

Besprechen Sie Fahrwege, Schule und Freizeit ohne Schuldzuweisungen. Halten Sie die Wünsche der Kinder fest und lassen Sie eine strittige Änderung der Besuchsregelung früh prüfen.

Gepostet am 7. Dezember 2016