Versicherungen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

JUSTIS wird noch attraktiver, dank neuen Bedingungen und weiteren Erneuerungen

Französische Website, 14-tägige Bedenkzeit nach Vertragsabschluss, kleiner Nebenverdienst mitversichert: Das sind nur einige der attraktiven Anpassungen, die JUSTIS – die erste digitale Rechtsschutzversicherung der Schweiz und Testsieger 2019 bei einem unabhängigen Vergleich der Schweizer Rechtsschutz-Versicherer – ab dem 15. September 2020 einführt.

Die erste digitale Rechtsschutzversicherung der Schweiz im monatlich kündbaren Abo-Format ging im Februar 2017 online und wartet nun dreieinhalb Jahre später mit attraktiven Änderungen im Servicebereich und neuen Versicherungsbedingungen auf. Unsere Kundinnen und -Kunden sowie diejenigen, die es werden wollen, dürfen sich also freuen. Grundsätzlich bekommen sie mehr zum gleichen Preis.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Service:

  • JUSTIS expandiert in die Westschweiz: Neu steht justis.ch auch auf Französisch zur Verfügung. Die Spracheinstellung können Sie mit einem Klick auf MEIN JUSTIS ändern.
  • Der JUSTIS Kundendienst hat bei einem unabhängigen Vergleich der 15 wichtigsten Rechtsschutzanbieter die Bestnote erhalten. Der Platz 1 in dieser Kategorie belegt ganz offiziell, dass trotz automatischer Prozesse und digitaler Kommunikation der persönliche Kontakt zum Kunden nicht leiden muss. Wir freuen uns, wenn wir weiterhelfen können. Deshalb hat JUSTIS bereits am 1. September 2020 die Öffnungszeiten von 7.30 bis 18 Uhr erweitert. Sie erreichen uns in dieser Zeit nun durchgehend via Email, SMS, WhatsApp oder telefonisch.

 

Neue Versicherungsbedingungen (AVB):

  • JUSTIS-Abo: 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss, danach weiterhin monatlich kündbar
  • Arbeit: Der kleine Nebenverdienst ist neu mitversichert; darunter fällt eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit mit einem Ertrag bis Fr. 10'000.-- im Jahr.
  • Arbeit: Ausweitung des Versicherungsschutzes auf Mitglieder von Geschäftsleitungen 
  • Miete: Die Vermietung eines Zimmers in der selbstbewohnten Wohnung ist neu gedeckt.

 

JUSTIS ist der Meinung, dass Rechtsschutz vollständig und günstig sein muss. Ebenso setzt der Schweizer Testsieger 2019 im Rechtsschutz auf Transparenz und eine juristische Sprache, die verständlich ist.

  • Wir haben noch einmal deutlicher umschrieben, was gedeckt ist und was nicht.
  • Beispiele: aus den Vertragsbedingungen geht nun klar hervor, dass für E-Bikes ein Abo mit Verkehr nötig ist; Geschwindigkeitsüberschreitungen können passieren und sind deshalb gedeckt. Bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung – innerorts ab +30 km/h, ausserorts ab +40 km/h, auf Autobahnen ab +50 km/h – entfällt die Deckung, was so nun auch in den neuen AVB steht.

 

Mehr zum gleichen Preis

Die neuen Versicherungsbedingungen finden Sie hier. Sie sind ab heute gültig, gelten ab sofort und unabhängig davon, ob Sie als Kunde schon mehrere Monate vorausbezahlt haben. Grundsätzlich bekommen Sie mehr zum gleichen Preis. Falls ausnahmsweise dennoch ein Vorfall unter den alten AVB gedeckt gewesen wäre und unter den neuen nicht, so gilt in den kommenden 30 Tagen die günstigere Variante. Wenn Sie auf Grund der veränderten Bedingungen den Vertrag kündigen möchten, können Sie dies unter «Mein JUSTIS» tun. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst von 7.30 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Das digitale Rechtsschutz-Abo

Das erste digitale Rechtsschutz-Abo der Schweiz gibt es bereits ab Fr. 13.50 pro Monat und in zwei Varianten – mit und ohne Verkehrsrechtsschutz. Kein Mindeststreitwert, kein Selbstbehalt. Eigenheimbesitzer sind ebenfalls und ohne Mehrkosten versichert. Die maximale Deckungssumme beträgt CHF 500'000 und die Versicherung gilt weltweit.

Drei weitere Punkte, die für JUSTIS sprechen:

  • Egal, ob Wohneigentum-, Mieter- oder Internetrechtsschutz: Bei JUSTIS ist vieles bereits inbegriffen.
  • Unser Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen unabhängig, ob Sie privat, beruflich oder mit einem Mietwagen unterwegs sind und sogar dann noch, wenn Sie nicht selber hinter dem Steuer Ihres Wagens sitzen.
  • Sie erhalten immer eine Rechtsauskunft (Schweizer Recht). 
     

Gepostet am 14. September 2020