Vater will Kind nicht anerkennen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Müssen wir die Offerte bezahlen?

Für unser Hochzeitsfest holten wir bei einem Freund – er ist Koch – eine Offerte für das Catering ein. Da uns für das Fest nicht so viel Geld zur Verfügung steht, entschieden wir uns schliesslich für eine einfache Grillparty. Freunde meiner Schwester boten uns an, sich gratis ums Grillieren zu kümmern. Deshalb sagten wir unserem Freund ab. Nun stellt er uns vier Stunden „Aufwand und Besichtigung der Lokalität“ in der Höhe von 220 Franken in Rechnung. Es stimmt, dass er sich gemeinsam mit uns das Festlokal anschaute. Dies hatte er jedoch vorgeschlagen, um uns eine genaue Offerte unterbreiten zu können. Müssen wir die Kosten bezahlen? Er hatte uns nie gesagt, dass wir dafür etwas bezahlen müssen.

Antwort:

Normalerweise sind Offerten dann kostenpflichtig, wenn sie mit einem grösseren Aufwand verbunden sind. Will heissen, wenn beispielsweise Ausmessungen oder aufwendige Berechnungen nötig sind. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie vorher darauf hingewiesen wurden. Haben Sie diese Kosten nicht vorher vereinbart, kann Ihr Freund somit keinen Aufwand in Rechnung stellen und Sie müssen seine Rechung auch nicht bezahlen.

Gepostet am 7. Dezember 2016