Vater will Kind nicht anerkennen

Zuletzt aktualisiert am 11. August 2021

Gemeinsames Sorgerecht: Wenn ein Elternteil sich dagegen stellt

Mit welchen Konsequenzen muss ich als Mutter rechnen, wenn ich mich weigere meine Kinder an den Wochenenden meinem geschiedenen Ehemann zu überlassen?

Antwort:

Da Sie und Ihr Ex-Mann, wie Sie schreiben, geschieden sind, gehen wir davon aus, dass in Ihrem Scheidungsurteil auch die elterliche Sorge, d.h. die Rechte und Pflichten jedes Elternteils für das Kind zu sorgen, geregelt wurde. Fakt ist: Hält sich der Elternteil, der die elterliche Sorge inne hat, nicht an das Urteil, kann der andere dagegen vorgehen. Das Gesetz besagt, dass Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis der Kinder zum anderen Elternteil beeinträchtigen könnte (Art. 274 ZGB). Hierzu würde auch gehören, dass Sie sich als Mutter weigern, die Kinder an den Wochenenden Ihrem geschiedenen Mann zu überlassen.

Tun Sie dies trotzdem, sind die Konsequenzen die folgenden: Die Kindesschutzbehörde (KESB) kann Sie deswegen ermahnen und Ihnen Weisungen erteilen. Lenken Sie nicht ein, kann der Vater Ihrer Kinder auf Durchsetzung dieser Regelung vor Gericht klagen.

Einzige Ausnahme: Es sei denn, dass das Wohl Ihres Kindes durch den Besuch bei Ihrem Ex-Mann gefährdet wäre. Beispielsweise wenn sich der Vater der Kinder in keiner Art und Weise um die Kinder kümmert oder etwa bei Gewalttätigkeiten (Art. 274, Abs. 2 ZGB). In diesem Fall müssten Sie sich bei der KESB um eine Änderung des Besuchsrechts bemühen (Art. 134 Abs. 4 ZGB).

Gepostet am 7. Dezember 2016