Ich lebe vom Vater meiner Tochter getrennt. Wir waren nie verheiratet. Wie muss ich vorgehen, um einen Gerichtsentscheid über Besuchsrechte und Alimente für meine Tochter zu erhalten?
Auf einen Blick
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Vaterschaft, Unterhalt und persönliche Kontakte sind unterschiedliche Fragen.
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Verbindliche Unterhaltsvereinbarungen brauchen eine Genehmigung; bei Streit entscheiden zuständige Behörden oder Gerichte.
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Wenden Sie sich früh an das Zivilstandsamt oder die zuständige Beratungsstelle.
Vaterschaft klären: Anerkennung oder gerichtliche Feststellung?
Besteht das Kindesverhältnis nur zur Mutter, kann der Vater das Kind beim Zivilstandsamt anerkennen. Verweigert er dies, können Mutter oder Kind auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft klagen. Eine Anerkennung und ein Vaterschaftsurteil sind unterschiedliche Wege.
Vaterschaftsklage: Welche Fristen sind zu beachten?
Nach Art. 263 ZGB muss die Mutter grundsätzlich innerhalb eines Jahres seit der Geburt klagen, das Kind innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit. Die Klage kann auch vor der Geburt eingereicht werden. Besondere Regeln gelten bei einem bestehenden Kindesverhältnis zu einem anderen Mann; eine verspätete Klage kann bei wichtigen Entschuldigungsgründen zugelassen werden. Lassen Sie Fristen früh prüfen und geben Sie einen Anspruch nicht allein wegen einer pauschalen Altersgrenze auf.
Alimente vereinbaren: Wann ist die Vereinbarung verbindlich?
Ein Unterhaltsvertrag wird für das Kind erst mit behördlicher Genehmigung verbindlich. Zuständig ist grundsätzlich die KESB, im gerichtlichen Verfahren das Gericht. Bei Streit über den Unterhalt ist eine Unterhaltsklage zu prüfen; die übrigen Kinderbelange können dabei mitgeregelt werden.
Besuchsrecht und elterliche Sorge: Wer entscheidet?
Einvernehmliche Kontakte sind nicht pauschal wirkungslos, nur weil kein Gerichtsurteil vorliegt. Bei Streit oder Bedarf nach verbindlicher Regelung kommen je nach Verfahren KESB oder Gericht infrage. Gemeinsame elterliche Sorge ist von Obhut und persönlichen Kontakten zu unterscheiden. Klären Sie Vaterschaft, Betreuung und den finanziellen Bedarf des Kindes gemeinsam; ein konkreter monatlicher Betrag folgt nicht allein aus der Anerkennung.
Wenden Sie sich früh an das Zivilstandsamt oder die zuständige Beratungsstelle. Lassen Sie Fristen einer Vaterschaftsklage und die Genehmigung eines Unterhaltsvertrags gesondert prüfen.
Gepostet am 7. Dezember 2016