Vater zahlt Alimente nicht mehr

Der Vater meines Sohnes bezahlt seit sechs Monaten und ohne Begründung die Alimente in der Höhe von CHF 1'500 Franken nicht mehr. Mittlerweile beträgt die Summe der geschuldeten Alimente CHF 9'000. Auf meine Telefonanrufe und meine Mails reagiert er nicht. Eine Alimentenbevorschussung kann ich nicht beantragen, da ich dafür zu viel verdiene. Was kann ich tun?

Auf einen Blick

  • Bei ausbleibendem Unterhalt können Sie kantonale Inkassohilfe beantragen.

  • Eine Alimentenbevorschussung ist eine separate Leistung mit eigenen kantonalen Voraussetzungen.

  • Sammeln Sie Entscheid oder genehmigten Vertrag und eine Liste der fehlenden Zahlungen.

Alimente bleiben aus: Wo bekomme ich Inkassohilfe?

Wird ein festgelegter Unterhaltsanspruch nicht erfüllt, unterstützt auf Gesuch eine nach kantonalem Recht zuständige Fachstelle bei der Vollstreckung. Für Kindesunterhalt ist diese Hilfe grundsätzlich unentgeltlich. Die zuständige Stelle kann je nach Kanton bei der Gemeinde oder einer anderen Behörde liegen; nicht immer ist es das Fürsorgeamt.

Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung: Was ist der Unterschied?

Inkassohilfe unterstützt beim Eintreiben der geschuldeten Zahlungen. Eine Bevorschussung bedeutet, dass die öffentliche Hand unter den kantonalen Voraussetzungen vorläufig Geld auszahlt. Fehlende Voraussetzungen für die Bevorschussung schliessen Inkassohilfe nicht automatisch aus.

Unterhalt eintreiben: Welche Unterlagen braucht die Fachstelle?

Bringen Sie den Entscheid oder genehmigten Unterhaltsvertrag, eine Aufstellung offener Beträge und vorhandene Angaben zur zahlungspflichtigen Person mit. Klären Sie gemeinsam Betreibung und weitere Vollstreckungsmöglichkeiten. Ein vorgängiger erfolgloser Hilfsversuch ist nicht pauschal Voraussetzung jeder Betreibung. Bei eigener Betreibung müssen Anspruch, zuständiges Amt und Verfahrensschritte stimmen.

JUSTIS Tipp
Offene Unterhaltsbeträge auflisten

Sammeln Sie Entscheid oder genehmigten Vertrag und eine Liste der fehlenden Zahlungen. Fragen Sie die zuständige Fachstelle nach Inkassohilfe und separat nach den Voraussetzungen einer Bevorschussung.

Gepostet am 7. Dezember 2016