Vater will Kind anerkennen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Kind lädt Spiele übers Smartphone: Muss ich die Rechnung bezahlen?

Mein minderjähriger Sohn, 12 Jahre alt, hat über sein Smartphone mehrere Verträge für Spiele-Abos abgeschlossen – so kamen einige hundert Franken zusammen. Ich kann und will nicht bezahlen und nun habe ich eine Betreibung am Hals. Ich habe bereits Rechtsvorschlag dagegen erhoben. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Antwort:

Wir nehmen an, dass Sie den Grundvertrag Ihres Sohnes mit dem Telefonanbieter unterschrieben haben. Dann gilt grundsätzlich, dass Sie, als Vertragspartner für das klassische Handy-Abo Ihres Sohnes haften. Das heisst, Sie müssen für die Telefongebühren aufkommen, die im Rahmen dieses Vertrages entstehen (SMS, Telefon und Grundgebühren). Schliesst nun Ihr minderjähriger Sohn selbständig im Internet über sein Handy zusätzlich irgendwelche Verträge ab, sind diese nicht gültig ohne Genehmigung der Eltern, auch wenn diese danach über den gleichen Telefonanbieter abgerechnet werden.

Wir raten Ihnen deshalb Ombudscom zu kontaktieren. Ombudscom ist die Schlichtungsstelle Telekommunikation, die genau auf solche Fälle spezialisiert ist und zwischen Ihnen als Kunde und dem Telefonanbieter vermittelt.

Problematisch ist, wenn Sie bereits eine oder mehrere Rechnungen für diese Spiel-Abos bezahlt haben, die Ihr Sohn ohne Ihres Wissens abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, wird der Telefonbetreiber wohl den Standpunkt vertreten, dass Sie durch diese Bezahlung dem Vertrag, den Ihr Sohn geschlossen hat, zugestimmt haben. Und je nachdem wie oft Sie eine solche Rechnung schon bezahlt haben, würde der Richter wahrscheinlich zugunsten des Telefonbetreibers entscheiden.

Gepostet am 7. Dezember 2016