Was tun, wenn nach der Trennung persönliche Gegenstände bei Ihnen zurückbleiben? Mein Ex-Freund hat nach unserer Trennung mehrere Kisten, Möbel und persönliche Dinge bei mir gelagert. Einen Beitrag zu den Wohnkosten leistet er nicht. Im Februar habe ich ihm eine schriftliche Räumungsaufforderung übergeben und von ihm unterschreiben lassen. Darin habe ich ihm eine Frist bis Mitte April gesetzt, um seine Sachen abzuholen. Nachdem nichts passiert ist, habe ich ihm nochmals schriftlich eine Nachfrist bis Mitte Mai gewährt – diesmal mit der ausdrücklichen Androhung, dass ich die Sachen räumen lasse. Diese zweite Mitteilung hat er nicht mehr unterschrieben. Jetzt stellt sich die Frage: Darf ich die Sachen einfach entsorgen?
Auf einen Blick
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Eine verstrichene Abholfrist überträgt Ihnen nicht das Eigentum an fremden Sachen.
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Fordern Sie die Abholung schriftlich an und sichern Sie Zustellnachweis, Inventar und Fotos.
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Lassen Sie weitere Schritte prüfen, bevor Sie Gegenstände verkaufen oder entsorgen.
Sachen des Ex-Partners: Wem gehören sie nach der Trennung?
Zurückgelassene Kisten oder Möbel bleiben grundsätzlich Eigentum Ihres Ex-Partners. Dass er keine Wohnkosten bezahlt oder eine Abholfrist verstreichen lässt, macht Sie nicht automatisch zur Eigentümerin und berechtigt nicht von selbst zur Entsorgung.
Abholfrist setzen: Was sollte ich dokumentieren?
Fordern Sie ihn schriftlich zur Abholung auf, setzen Sie eine angemessene Frist und bieten Sie konkrete Termine an. Sichern Sie den Zugang der Mitteilung sowie ein Inventar und Fotos. Eine fehlende Unterschrift bedeutet nicht automatisch, dass die Mitteilung unwirksam ist; der Zugang muss sich aber nachweisen lassen.
Aufbewahrungsvertrag: Darf ich die Sachen einfach wegwerfen?
Je nach Abmachung kann ein Hinterlegungsvertrag nach Art. 472 OR vorliegen. Ist keine Aufbewahrungsdauer bestimmt, kann die Rückgabe grundsätzlich jederzeit verlangt werden. Das Recht zur Rückgabe ist jedoch keine pauschale Erlaubnis zur Vernichtung fremden Eigentums. Auch eine von Ihnen gesetzte Frist mit Entsorgungsandrohung schafft diese Erlaubnis nicht automatisch.
Ex-Partner holt nichts ab: Welche nächsten Schritte sind möglich?
Lassen Sie prüfen, ob eine rechtmässige Hinterlegung, eine gerichtliche Anordnung oder eine andere Lösung infrage kommt. Bei Annahmeverzug regeln Art. 91–93 OR unter anderem Hinterlegung und unter besonderen Voraussetzungen einen gerichtlich bewilligten Verkauf. Wertgegenstände und persönliche Dokumente sollten Sie nicht eigenmächtig vernichten.
OR: Hinterlegung · OR: Annahmeverzug
Dokumentieren Sie die Gegenstände und bieten Sie eine nachvollziehbare Abholung an. Melden Sie sich vor einer Entsorgung oder einem Verkauf bei uns, damit wir die Abmachung und das rechtlich zulässige Vorgehen prüfen können.
Gepostet am 6. Dezember 2016