Kürzlich war meine Abwaschmaschine kaputt. Unser Hauswart liess deshalb einen Handwerker vorbei kommen. Dieser erledigte Reparaturen in insgesamt drei Wohnungen bei uns im Viertel. Muss ich nun die ganze Fahrpauschale (65 Franken) des Handwerkers bezahlen oder wird die Fahrpauschale durch drei verrechnet, da zwei meiner Nachbarn ebenfalls den gleichen Handwerker am selben Tag benötigten?
Auf einen Blick
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Fachmännische Reparaturen in Mietwohnungen gehören grundsätzlich zum Unterhalt der Vermieterschaft.
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Ob eine Anfahrtspauschale zu teilen ist, hängt vom Auftrag und der Abrechnung ab.
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Klären Sie vor einer Zahlung, wer bestellt hat und welche Preise vereinbart wurden.
Reparatur der Abwaschmaschine: Wer trägt die Handwerkerkosten?
Bei einer Mietwohnung gehören fachmännische Reparaturen grundsätzlich zum Unterhalt der Vermieterschaft. Hat der Hauswart im Auftrag der Verwaltung bestellt, werden Reparatur und Anfahrt nicht allein dadurch zu Ihren Kosten, dass Sie die Wohnung nutzen.
Abweichungen können etwa bei von Ihnen verursachten Schäden oder einer eigenen Bestellung bestehen. Kleiner Unterhalt betrifft einfache Reinigungen und Ausbesserungen; eine Reparatur, die besondere Fachkenntnisse braucht, fällt grundsätzlich nicht darunter. Als Eigentümerin tragen Sie die Kosten Ihrer eigenen Geräte dagegen grundsätzlich selbst.
Handwerker repariert drei Wohnungen: Muss die Anfahrt geteilt werden?
Eine Anfahrtspauschale von 65 Franken wird nicht automatisch durch drei geteilt. Entscheidend sind Auftrag, Offerte und die vereinbarte Abrechnung. Eine feste Pauschale pro Auftrag ist anders zu prüfen als einmalige tatsächlich entstandene Reisekosten. Die gleiche Fahrt darf nicht einfach mehrfach als tatsächlich angefallener Aufwand ausgewiesen werden.
Fahrkosten beanstanden: Welche Unterlagen brauche ich?
Verlangen Sie eine nachvollziehbare Rechnung und fragen Sie, wer den Auftrag erteilt hat. Lassen Sie erklären, worauf die Pauschale beruht und wie der gemeinsame Einsatz abgerechnet wurde. Als Mieterin wenden Sie sich zuerst an die Verwaltung; als Auftraggeberin prüfen Sie zusätzlich die Offerte und vereinbarten Preise.
Gerichte Zürich: Kleiner Unterhalt
Klären Sie vor einer Zahlung, wer bestellt hat und welche Preise vereinbart wurden. Fordern Sie bei einer unklaren Anfahrtspauschale eine Erklärung an. Bei Mietwohnungen ist auch zu prüfen, ob die Rechnung überhaupt von Ihnen zu tragen ist.
Gepostet am 12. Oktober 2016