Sauna in der Schweiz: Hausordnung, Nacktheit und Belästigung

Ob textilfrei oder mit Badekleidung: Entscheidend sind die Regeln der Anlage und ein respektvoller Umgang. Nacktheit erlaubt keine Übergriffe.

Leere Saunabank mit gefalteten Handtüchern, Holzeimer, Schöpfkelle, Sichtschutz und geschlossener Tür.

Auf einen Blick

  • Es gibt keine schweizweit einheitliche Pflicht, nackt zu saunieren.

  • Die jeweilige Hausordnung regelt Kleidung und Verhalten.

  • Bei Belästigung können Sie das Personal einschalten; unerlaubte intime Aufnahmen können strafbar sein.

Muss man in Schweizer Saunas nackt sein?

Eine allgemeine gesetzliche Nacktpflicht gibt es nicht. Viele Anlagen haben textilfreie Bereiche, andere bieten Textilsaunas oder besondere Zeiten. Lesen Sie die Hausordnung vor dem Ticketkauf und fragen Sie bei Unklarheiten nach.

Die Stadt Zürich verlangt beispielsweise in ihren Saunakabinen textilfreies Saunieren, ausserhalb dagegen ein Badetuch oder einen Bademantel. Das ist eine örtliche Betriebsregel, keine Vorschrift für jede Schweizer Sauna. Halten Sie auch die Regeln zu Handtuch, Dusche und Ruhe ein.

Hausordnung, Ausschluss und Eintrittsgeld

Wirksam vereinbarte Nutzungsregeln und zulässige Anweisungen des Personals sind einzuhalten. Störungen oder Übergriffe können eine Verwarnung, einen Ausschluss oder ein Hausverbot nach sich ziehen.

Ob Eintrittsgeld zurückzuzahlen ist, hängt von den Vertragsbedingungen, dem Anlass und der rechtlichen Zulässigkeit der Regel ab. «Bei jedem Ausschluss kein Geld zurück» gilt nicht automatisch.

Anstarren und sexuelle Belästigung unterscheiden

Ein kurzer Blick ist nicht automatisch strafbar. Hartnäckiges Anstarren, Verfolgen oder aufdringliches Verhalten können dennoch gegen die Hausordnung und persönliche Grenzen verstossen. Das Personal kann handeln, ohne dass zuerst ein Strafverfahren stattfinden muss.

Artikel 198 StGB erfasst unter anderem tätliche oder grobe sexuelle Belästigung durch Wort, Schrift oder Bild. Ob eine Straftat vorliegt, hängt vom konkreten Verhalten ab. Textilfreies Saunieren ist keine Einwilligung in Berührungen, Kommentare oder sexuelle Handlungen.

Fotos und Videos in der Sauna

Viele Anlagen verbieten Aufnahmen oder bereits kamerafähige Geräte. Heimliche Aufnahmen aus dem Geheim- oder geschützten Privatbereich können Artikel 179quater StGB verletzen. Für die Weitergabe nicht öffentlicher sexueller Inhalte einer erkennbaren Person ohne Zustimmung kann zusätzlich Artikel 197a relevant sein. Nicht jedes Saunafoto ist automatisch ein sexueller Inhalt.

Was tun bei unangenehmem Verhalten?

Suchen Sie einen sicheren Platz und informieren Sie das Personal. Beschreiben Sie Verhalten, Person, Zeitpunkt und mögliche Zeugen. Dokumentieren Sie den Vorfall schriftlich; fotografieren Sie nicht zur Beweissicherung andere nackte Gäste.

Bei Übergriffen oder Drohungen wenden Sie sich an die Polizei. Die Opferhilfe berät bei erlebter Gewalt kostenlos und vertraulich unter 142; bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie 117.

JUSTIS Tipp
Bei Belästigung früh Hilfe holen

Informieren Sie das Personal möglichst konkret über Verhalten, Ort und Zeitpunkt. Sie müssen eine aufdringliche Person nicht selbst zur Rede stellen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei unter 117.

Gepostet am 20. April 2025