Sturm, Hochwasser und Erdrutsch können grosse Schäden verursachen. Welche Versicherung schützt Gebäude, Hausrat, Garten und Auto? Prüfen Sie die Deckung, bevor etwas passiert.
Auf einen Blick
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Gebäude, Hausrat, Umgebung und Fahrzeuge benötigen passende Deckungen.
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Nicht jeder Wasser- oder Wetterschaden ist ein versichertes Elementarereignis.
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Prüfen Sie Ausschlüsse, Selbstbehalte und Summen und melden Sie Schäden rasch.
Sturm beschädigt das Dach: Wann bezahlt die Gebäudeversicherung?
Gebäudeschäden durch ein versichertes Elementarereignis können gedeckt sein. Das bedeutet nicht, dass jeder wetterbedingte Schaden vollständig bezahlt wird. Versicherte Gefahren, Ausschlüsse, Selbstbehalt und Versicherungssumme sind zu prüfen. Das Obligatorium und die zuständige kantonale oder private Versicherung unterscheiden sich nach Kanton.
Baum fällt auf Garten oder Auto: Welche Versicherung ist zuständig?
Schäden am Haus sind von Schäden an Gartenanlagen, beweglichen Sachen und Fahrzeugen zu unterscheiden. Für Umgebung und Bepflanzung kann eine besondere Deckung nötig sein. Gartenmöbel können zur Hausratversicherung gehören; das Auto ist grundsätzlich über eine entsprechende Fahrzeugdeckung zu prüfen. Ein Baumsturz allein beweist weder eine bestimmte Deckung noch eine Haftung des Nachbarn.
Sturmschaden: Welche Bedingungen muss das Ereignis erfüllen?
Die Police kann Sturm näher definieren, etwa mit Windgeschwindigkeit oder Auswirkungen in der Umgebung. Solche Voraussetzungen dürfen nicht ungeprüft auf jede kantonale und private Versicherung übertragen werden. Sichern Sie Fotos, Wetterinformationen und beschädigte Teile, soweit dies gefahrlos möglich ist. Lassen Sie die konkrete Ursache und Vertragsdefinition prüfen.
Hochwasser im Keller: Gebäude oder Hausrat?
Bei versichertem Hochwasser sind Schäden an Wänden oder fest eingebauten Teilen grundsätzlich anders einzuordnen als beschädigte Möbel und Vorräte. Für Letztere ist eine passende Hausratdeckung relevant. Unterversicherung, Ausschlüsse und Selbstbehalte können die Leistung beeinflussen. Nicht jeder Wassereintritt ist rechtlich ein Hochwasserereignis.
Rohrbruch und Erdbeben: Sind sie automatisch mitversichert?
Rohrleitungswasser ist ein anderer Versicherungsbaustein als Elementarschaden. Er kann bereits im Vertrag enthalten sein oder zusätzlich benötigt werden; ein genereller Ausschluss aus jeder Gebäudeversicherung wäre falsch. Erdbeben sind ebenfalls gesondert zu prüfen und nicht automatisch von einer gewöhnlichen Elementarschadendeckung umfasst.
Unwetterschaden melden: Was sollte ich tun?
Schützen Sie zuerst Menschen. Verhindern Sie weitere Schäden nur, soweit es sicher und zumutbar ist. Melden Sie den Schaden rasch und stimmen Sie Reparaturen und Entsorgung mit dem Versicherer ab. Bewahren Sie Belege und eine Liste der beschädigten Sachen auf. Prüfen Sie bei einer Ablehnung die Begründung anhand der tatsächlich vereinbarten Deckung.
Prüfen Sie Ihre Policen und Versicherungssummen vor einem Ereignis. Melden Sie Schäden rasch und dokumentieren Sie sie sicher. Bei einer strittigen Ablehnung helfen Police, Fotos und Korrespondenz bei der Prüfung Ihrer Ansprüche.
Gepostet am 9. Februar 2018