Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung unterscheiden sich. So prüfen Sie Inhalt und Form und reagieren auf Fehler.
Auf einen Blick
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Sie können jederzeit ein Zeugnis verlangen.
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Ein vollständiges Zwischenzeugnis bewertet ebenfalls Leistung und Verhalten.
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Wahrheit geht vor beschönigenden Aussagen; versteckte Codes sind unzulässig.
Arbeitszeugnis verlangen: Auch während der Anstellung möglich
Nach Art. 330a OR können Sie jederzeit ein Zeugnis verlangen: während der Anstellung als Zwischenzeugnis oder nach deren Ende als Schlusszeugnis. Eine Wartezeit von anderthalb Jahren schreibt das Gesetz nicht vor. Die folgenden Regeln betreffen privatrechtliche Arbeitsverhältnisse; im öffentlichen Dienst können andere Vorschriften gelten.
Verlangen Sie das gewünschte Zeugnis rechtzeitig. Die zehnjährige Verjährungsfrist ab Ende des Arbeitsverhältnisses ist kein Grund, lange zuzuwarten. Für eine Bewerbung kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein, etwa vor einem Wechsel der vorgesetzten Person oder der Tätigkeit.
Vollzeugnis oder Arbeitsbestätigung: Was ist der Unterschied?
Ein Vollzeugnis beschreibt Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten. Das gilt auch für ein vollständiges Zwischenzeugnis. Nur wenn Sie es besonders verlangen, beschränkt sich die Arbeitsbestätigung auf Art und Dauer der Anstellung. «Zwischenzeugnis» bedeutet also nicht automatisch eine Bestätigung ohne Bewertung.
Prüfen Sie Funktionen, Aufgaben, Zeiträume, Bewertung, Datum und rechtsgültige Unterschrift. Ein Schlusszeugnis wird normalerweise auf das Ende des Arbeitsverhältnisses datiert; daraus folgt nicht, dass ohne jede Anforderung stets am letzten Tag eine fertige Urkunde übergeben wird.
Zeugnisformulierung: Wahrheit und Wohlwollen gehören zusammen
Das Zeugnis soll das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren, muss aber wahr sein. Erhebliche negative Tatsachen dürfen relevant sein; isolierte Kleinigkeiten oder sachfremde Angaben gehören nicht hinein. Zweideutige versteckte Botschaften und Zeugniscodes sind unzulässig. Einzelne Formeln lassen sich nicht verbindlich in Schulnoten umrechnen; der ganze Text zählt. Auch ein Hinweis «ohne Codierung» ersetzt die Prüfung nicht.
Ungenaues oder fehlendes Zeugnis: So gehen Sie vor
Benennen Sie konkrete Fehler und schlagen Sie sachliche Korrekturen vor. Belege können helfen, soweit vorhanden: Aufgabenbeschreibungen, frühere Zeugnisse oder konkrete Arbeitsergebnisse. Gerade bei einer kurzen Anstellung fehlen oft frühere Beurteilungen; erläutern Sie dann die tatsächlich geleisteten Aufgaben, ohne Belege vorauszusetzen, die es nicht gibt.
Reagiert der Arbeitgeber nicht, fordern Sie das Zeugnis schriftlich mit einer angemessenen Frist an. Bei Streit lassen Sie Ansprüche und das weitere Vorgehen prüfen. Eine Bewerbung müssen Sie nicht zwingend aufschieben: Kündigen Sie an, dass Sie das Zeugnis nachreichen.
Fordern Sie das benötigte Zeugnis rechtzeitig an. Bei Fehlern nennen Sie die betroffene Passage und eine begründete Korrektur. Nutzen Sie vorhandene Belege; auch ohne frühere Beurteilungen können Sie Ihre Aufgaben erklären.
Gepostet am 26. April 2019