Was hat sich 2026 geändert und was kommt später? Dieser Jahresüberblick unterscheidet geltende Regeln von angekündigten Vorhaben.
Auf einen Blick
-
2026 bringt unter anderem die erste 13. AHV-Altersrente, neue Regeln für Baumängel, Stalking und gewaltfreie Erziehung sowie Änderungen im Gesundheitswesen.
-
Die E-ID ist verschoben; Prognosen sind keine garantierten Ansprüche.
-
Achten Sie bei Meldungen nicht nur auf das Beschlussdatum, sondern auf das Inkrafttreten.
Stalking und gewaltfreie Erziehung: Neuer Schutz 2026
Seit 1. Januar 2026 erfasst Artikel 181b StGB beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen, das die Freiheit der Lebensgestaltung erheblich beschränken kann. Die Strafverfolgung erfolgt auf Antrag; möglich sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Seit 1. Juli 2026 verlangt Artikel 302 ZGB ausdrücklich Erziehung ohne Gewalt, insbesondere ohne körperliche Bestrafung oder erniedrigende Behandlung. Kantone müssen Zugang zu geeigneter Beratung sicherstellen. Die Änderung schafft keinen neuen eigenständigen Straftatbestand; Kindesschutz und Strafrecht galten bereits.
13. AHV-Rente und Säule 3a
Die erste zusätzliche AHV-Altersrente wird im Dezember 2026 automatisch an Personen mit Altersrentenanspruch im Dezember ausbezahlt. Sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten, ohne Kinder- und Zusatzrenten sowie bestimmte Zuschläge. Bei Teilrenten oder Rentenbeginn während des Jahres ist sie nicht einfach eine volle zusätzliche Monatsrente. IV- und Hinterlassenenrenten erhalten diese Zahlung nicht.
Für 2026 beträgt der reguläre 3a-Höchstbeitrag mit Pensionskasse CHF 7’258; ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Erstmals können 2026 Lücken aus 2025 nachgekauft werden. Dafür gelten Voraussetzungen, insbesondere 3a-Berechtigung in beiden Jahren und volle reguläre Einzahlung im Einkaufsjahr. Der zusätzliche Jahreseinkauf ist auf den kleinen Höchstbeitrag begrenzt; zulässige Lücken können grundsätzlich bis zehn Jahre zurückreichen.
Bei seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule beträgt die erste Teuerungsanpassung zum 1. Januar 2026 2,7 Prozent. Das ist keine allgemeine Erhöhung aller Pensionskassenrenten.
Konsumkredite und direkte Bundessteuer
Seit Januar 2026 liegen die Höchstzinsen bei 10 Prozent für Barkredite und 12 Prozent für Überziehungskredite. Das sind Obergrenzen für erfasste Konsumkredite, keine Empfehlung und keine allgemeine Senkung jedes bestehenden Vertrags.
Bei der direkten Bundessteuer 2026 steigt der Kilometeransatz fürs zulässige Privatauto auf 75 Rappen; der maximale Fahrkostenabzug bleibt CHF 3’300. Voraussetzungen für den Autoabzug gelten weiterhin. Der steuerfreie Feuerwehrsold beträgt CHF 5’400; für bestimmte Grossspiel- und Online-Spielbankgewinne gilt CHF 1’071’000. Kantonssteuern können anders geregelt sein.
Verzugs- und Rückerstattungszinsen für Bundessteuern betragen grundsätzlich 4 Prozent; freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden 2026 mit 0 Prozent verzinst.
Krankenkasse: Prämien, Tarife, Impfungen und Therapie-Apps
Die mittlere Monatsprämie über alle Altersklassen beträgt 2026 CHF 393.30, 4,4 Prozent mehr als 2025. Ihre Prämie hängt von Kasse, Wohnort, Alter, Modell und Franchise ab.
Seit Januar ersetzen TARDOC und ambulante Pauschalen das bisherige ambulante Arzttarifsystem TARMED. Impfungen und Beratung nach Artikel 12a KLV sind von der Franchise befreit; der Selbstbehalt bleibt grundsätzlich bestehen. Nicht jede Reise- oder Berufsimpfung ist gedeckt.
Seit Juli können bestimmte ärztlich verschriebene digitale Anwendungen zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Depressionen übernommen werden. Fachliche Verschreibung und die Vorgaben der Mittel- und Gegenständeliste sind nötig; beliebige Wellness-Apps sind nicht automatisch versichert.
Baumängel und Mietzins: Ansprüche konkret prüfen
Für von der Reform erfasste Verträge gelten seit Januar insbesondere 60 Tage für die Baumängelrüge; bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung. Das kostenlose Verbesserungsrecht bei erfassten Baumängeln darf nicht im Voraus ausgeschlossen werden. Die erfasste fünfjährige Verjährungsfrist kann nicht zum Nachteil von Käufern oder Bestellern verkürzt werden. Ältere Verträge und Grundstückkäufe sind anhand der passenden Bestimmung zu prüfen.
Der Mietreferenzzinssatz bleibt laut September-Publikation bei 1,25 Prozent. Daraus folgt keine Garantie, dass 2026 keine Miete steigt. Vertragsbasis, Kosten und andere zulässige Anpassungsgründe bleiben relevant. Der Mieterverband ist eine zusätzliche praktische Beratungsquelle.
Verkehr und Energie: Keine pauschalen Landesregeln erfinden
2026 wird die Fahrzeugzulassung durch elektronische Fahrzeugdaten erleichtert. Seit Juli gelten zusätzliche Arbeits- und Ruhezeitregeln für erfasste Fahrzeuge im internationalen Güterverkehr über 2,5 Tonnen. Ausnahmen und das konkrete Einsatzprofil sind zu beachten.
Es gibt keine allgemeine neue Tempo-80-Regel auf allen Nationalstrassen. Beachten Sie die jeweilige Signalisation. Die Rechtsgrundlagen für zugelassenes automatisiertes Fahren gelten bereits seit März 2025; ein gewöhnlicher Assistent erlaubt nicht, die Fahraufgabe abzugeben. Motorfahrzeugsteuern sind kantonal geregelt.
Seit 2026 sind lokale Elektrizitätsgemeinschaften möglich. Für erneuerbaren eingespeisten Strom gelten neue Vergütungsregeln und unter Voraussetzungen Mindestvergütungen. Eine pauschale Senkung um 25 Prozent ist kein gesetzlich garantierter Wert.
Betreibungsauskunft und Zivilschutz
Nach Artikel 8a SchKG ist Nichtbekanntgabe einer bestrittenen Betreibung auf Gesuch frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls möglich. Die vom Amt gesetzte 20-Tage-Frist betrifft den Nachweis des Gläubigers. Weitere Voraussetzungen und spätere Wiederbekanntgabe bleiben möglich; seit 2026 ist auch ein definitiv erfolgloses Beseitigungsbegehren relevant.
Die Reform hebt das Ende der Schutzdienstpflicht erneut auf das 40. Altersjahr an. Sie betrifft Schutzdienstpflichtige, nicht automatisch sämtliche Personen mit irgendeiner Militärpflicht.
Was ist verschoben oder erst später vorgesehen?
Die staatliche E-ID ist ein freiwilliger kostenloser digitaler Identitätsnachweis, keine neue physische Ausweiskarte mit Fingerabdruckchip. Laut Mitteilung vom Juni 2026 ist ihre Einführung verschoben; das genaue Datum steht noch nicht fest. Die Vertrauensinfrastruktur soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 starten.
Neue Fachbewilligungsregeln für den Kauf beruflich verwendeter Pflanzenschutzmittel beginnen erst 2027. Behandeln Sie solche späteren Änderungen getrennt von den bereits 2026 geltenden Regeln. Stand dieses Überblicks: 2. Oktober 2026.
Achten Sie bei Meldungen nicht nur auf das Beschlussdatum, sondern auf das Inkrafttreten. Prüfen Sie, ob die Regel Ihren Vertrag, Ihre Versicherung oder Ihre Situation erfasst. Bei Streitigkeiten sichern Sie Dokumente und wahren Sie die konkrete Frist.
Gepostet am 10. Dezember 2025